Sonderausgaben und Steuerfreibetrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Tomatenrisotto
Beiträge: 1
Registriert: 26. Okt 2017, 09:48

Sonderausgaben und Steuerfreibetrag

Beitrag von Tomatenrisotto »

Guten Tag,
zuerst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, wenn diese Frage bereits gestellt wurde. Ich bin neu in diesem Forum und blicke noch nicht 100%ig durch.
Mein eigentliches Problem ist folgendes:
Wenn ich als unverheiratete Einzelperson durch ein Nebengewerbe hypothetische 9820€ verdiene, im selben Jahr aber auch 2000€ Sonderausgaben durch eine Berufsausbildung absetze, wie wird dies dann verrechnet?
Wird pauschal der volle Betrag abgezogen, sodass die 1000€, die ich unter dem Steuerfreibetrag (8820€, richtig?) wäre, „verfallen“? Oder wird der „Überschuss“ an Sonderausgaben in die Steuererklärung des nächsten Jahres miteinberechnet, quasi wie ein Verlustvortrag?
Ich hoffe, dass ich meine Frage einigermaßen verständlich dargelegt habe und bedanke mich bereits im Voraus für jede Antwort!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Sonderausgaben und Steuerfreibetrag

Beitrag von muemmel »

Wenn ich als unverheiratete Einzelperson durch ein Nebengewerbe hypothetische 9820€ verdiene, im selben Jahr aber auch 2000€ Sonderausgaben durch eine Berufsausbildung absetze, wie wird dies dann verrechnet? Da das ein Nebengewerbe ist, haben Sie also noch eine Hauptbeschäftigung - vermutlich die Berufsausbildung? Da ist dann die Frage, wieviel Geld Sie da kriegen - es wird nämlich nicht jede Einkommensart separat besteuert.
Oder wird der „Überschuss“ an Sonderausgaben in die Steuererklärung des nächsten Jahres miteinberechnet, quasi wie ein Verlustvortrag? Nein. Aber ob da überhaupt etwas "verfällt", hängt von der Antwort auf die Frage oben ab. Und übrigens werden vom Einkommen noch andere Dinge abgezogen - z. B. die Kranken- und Pflegeversicherung, die Sie ja haben müssen.
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