Hallo,
zu meiner Situation:
Ich habe eine Ausbildung gemacht und danach ein Vollzeitstudium zum Bachelor abgeschlossen.
Mein jetziger Arbeitgeber bietet mir an, dass Masterstudium für mich zu finanzieren, weil es mich fachlich in meinem Job weiterbringt. Der Haken ist jedoch eine Bindungszeit nach Abschluss des Studiums
Falls ich während des Studiums oder nach Abschluss vor Ablauf der Bindungszeit kündige, muss ich die Studiengebühren anteilig zurückzahlen.
Wenn dieser Fall eintreten sollte, kann ich diese Rückzahlung steuerlich geltend machen?
Wie würde es im Vergleich steuerlich aussehen, wenn ich das Studium direkt selber zahle?
Was würdet ihr mir aus steuerlicher Sicht empfehlen ?
Danke&VG
dumper
Finanzierung Masterstudium über Arbeitgeber
Re: Finanzierung Masterstudium über Arbeitgeber
Wenn dieser Fall eintreten sollte, kann ich diese Rückzahlung steuerlich geltend machen? Ja.
Wie würde es im Vergleich steuerlich aussehen, wenn ich das Studium direkt selber zahle? Na, da haben Sie die Wahl zwischen einem Euro (vom Arbeitgeber) und 42 Cent (maximale Steuererstattung für einen Euro Werbungskosten) - da sollte die Entscheidung nicht rasend schwer sein...
Wie würde es im Vergleich steuerlich aussehen, wenn ich das Studium direkt selber zahle? Na, da haben Sie die Wahl zwischen einem Euro (vom Arbeitgeber) und 42 Cent (maximale Steuererstattung für einen Euro Werbungskosten) - da sollte die Entscheidung nicht rasend schwer sein...
Re: Finanzierung Masterstudium über Arbeitgeber
danke für die rasche Antwort.muemmel hat geschrieben:Wenn dieser Fall eintreten sollte, kann ich diese Rückzahlung steuerlich geltend machen? Ja.
Wie würde es im Vergleich steuerlich aussehen, wenn ich das Studium direkt selber zahle? Na, da haben Sie die Wahl zwischen einem Euro (vom Arbeitgeber) und 42 Cent (maximale Steuererstattung für einen Euro Werbungskosten) - da sollte die Entscheidung nicht rasend schwer sein...
Wie viel würde ich denn nachträglich wiederbekommen? Ebenfalls die maximale Steuererstattung für einen Euro Werbungskosten?
Re: Finanzierung Masterstudium über Arbeitgeber
Ebenfalls die maximale Steuererstattung für einen Euro Werbungskosten? Sofern Sie ledig sind, mindestens 53.000 Euro Bruttoeinkommen haben und sich der Spitzensteuersatz nicht ändert (wir kriegen immerhin bald eine neue Regierung!) - ja. Ist Ihr Einkommen niedriger, ist es halt weniger...
Den Zusammenhang zwischen Einkommenshöhe und Steuersatz können Sie sich hier mal angucken (relevant ist der Grenzsteuersatz, also die gestrichelte Linie): https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteu ... 20kEUR.svg
Den Zusammenhang zwischen Einkommenshöhe und Steuersatz können Sie sich hier mal angucken (relevant ist der Grenzsteuersatz, also die gestrichelte Linie): https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteu ... 20kEUR.svg