Hallo zusammen,
es ist mein erster Beitrag, deshalb bitte ich schon vorab um Nachsicht
Nun zu meiner Frage: meine hat während des Veranlagungsjahres studiert. Dabei möchte ich nun die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen absetzten. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich ihr Erststudium als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen soll. Sie hat während ihres Studiums nicht gearbeitet, sind verheiratet und wir haben eine gemeinsame Veranlagung beim Finanzamt.
Ich habe im Internet verschiedene Quellen gefunden und unterschiedliche Aussagen leider nichts passendes für mich. Vllt könnt ihr mir dabei weiterhelfen.
Viele Grüße
Studium als Sonderausgaben oder Werbungskosten (gemeinsame Veranlagung)
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Re: Studium als Sonderausgaben oder Werbungskosten (gemeinsame Veranlagung)
Ihre " Frau"? hat studiert? Und es ist ihre Erstausbildung? Dann Sonderausgaben - wenn nicht: Werbungskosten! Ist eigentlich eindeutig überall zu lesen!
Lia
Lia
Re: Studium als Sonderausgaben oder Werbungskosten (gemeinsame Veranlagung)
Vielen Dank dafür . Ich dachte, aufgrund meiner Tätigkeit wäre das eventuell Werbungskosten. However, vielen Dank.
VG
VG