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Telefon- und Internetkosten bei Abendschule

Verfasst: 29. Sep 2017, 10:15
von abendstudium
Hallo,

ich absolviere nebenberuflich ein Abendstudium zum Betriebswirt. Diese habe ich unter Werbungskosten als Fortbildungskosten erfasst.
Für dieses benötige ich natürlich für Recherchen für Projektarbeiten, Vorträge, Hausaufgaben usw. das Internet. -Kann man daher (teilweise) die Kosten für den Anschluss ansetzen und wenn ja wo?

Und wie verhält es sich mit dem Handyvertrag? Es wird ja wirklich sehr viel über Whatsapp und Telefon kommuniziert um sich auszutauschen vor Klausuren usw.

Ein Freund macht etwas ähnliches - nämlich Technikerschule. Er hat arbeitsbedingt auch immer Rufbereitschaft (bis zu 12 Wochen im Jahr). Kann er hier auch das Handy ansetzen? Er muss ja immer erreichbar sein und ggf. zurückrufen. Dafür muss er ja zumindest die Grundgebühr zahlen. Wo könnte man dies angeben? --> Das habe ich gerade doch selbst gefunden :) Ich kann die Fixkosten unter Werbungskosten - Telefon & Internet eintragen. Allerdings geht es ja mehr um die Fixkosten und die werden soweit ich das verstehe gar nicht berücksichtigt sondern nur Verbindungskosten.


Lieben Dank vorab!