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Besondere Kirchgeld

Verfasst: 12. Sep 2017, 00:39
von SteuerRatSuchender
Guten Abend,

ich habe gelesen das "besondere Kirchgeld" kann als Sonderausgabe abgesetzt werden. Welcher Betrag kann abgesetzt werden? Der Betrag aus dem Vorjahr oder der Aktuelle, der auf dem Steuerbescheid steht?

Viele Grüße

Re: Besondere Kirchgeld

Verfasst: 12. Sep 2017, 13:01
von schlauelia
immer der Betrag, der 2016 gezahlt wurde!
Lia

Re: Besondere Kirchgeld

Verfasst: 12. Sep 2017, 16:48
von StephanM
vorausgesetzt, es ist die Erklärung 2016.
Das Kirchgeld wird wie die Kirchensteuer als Sonderausgaben in dem Jahr angesetzt, in dem es gezahlt wurde.

Re: Besondere Kirchgeld

Verfasst: 13. Okt 2017, 23:42
von SteuerRatSuchender
Danke, war für mich erstmal verwirrend, da ich den Betrag erst aus dem Steuerbescheid erfahren habe.

Re: Besondere Kirchgeld

Verfasst: 18. Okt 2017, 16:19
von SteuerRatSuchender
Okay habs wohl leider doch nicht richtig verstanden.
Mein Steuerbescheid sagt falls ich in Kirche xyz in Bundesland z bin kann es sein, dass ich 170€ besonderes Kirchgeld zahlen muss. Was bei mir zutrifft.
Da sich der Betrag vom Steuerbescheid und der vom Programm überein stimmen, gehe ich davon aus dass das besondere Kirchgeld gezahlt habe.
1. Ist das auf dem Steuerbescheid irgendwo explizit aufgeführt?

Ich habe dem Finanzamt mittgeteilt, dass wenn ich besonderes Kirchgeld zahlen musste, Sie das bitte als Sonderausgabe mit berücksichtigen sollen.
Heut kam ein Anruf vom Finanzamt, dass das besondere Kirchgeld mit in den ausgewiesenen Kirchensteuer meiner Frau schon inkludiert ist.
Was ich nicht versteh, weil als Sonderausgabe ist exakt der gleiche Betrag Kirchensteuer aufgeführt wie meine Frau schon abgeführt hat.
Ich hätte erwartet, dass unter dem Posten Kirchensteuer auch das besondere Kirchgeld (das sich aus der Kirchgeldtabelle ermittelt) als Sonderausgabe aufgeführt wird.

Lieg ich falsch oder das Finanzamt?

Re: Besondere Kirchgeld

Verfasst: 19. Okt 2017, 00:02
von StephanM
Die Berechnung erfolgt als besonderes Kirchgeld und ist dann die Kirchensteuer der zahlungspflichtigen Person.



Abschnitte eines Steuerbescheid grob dargestellt:

Abrechnung

Einkünfte
Sonderausgaben
--> Ergebnis: zu versteuerndes Einkommen

Berechnung Einkommensteuer
Berechnung Soli
Berechnung Kirchensteuer
- in der Berechnung der Kirchensteuer wird das besondere Kirchgeld mit angesetzt. s.Berechnung. die berechnete Kirchensteuer wird dann in der Abrechnung - ganz oben - aufgeführt

Re: Besondere Kirchgeld

Verfasst: 19. Okt 2017, 07:19
von SteuerRatSuchender
Okay Danke, ich glaube ich hab die Berechnung einfach falsch verstanden.

Mein Gedanke war so (Beispiel):

a) Bereits gezahlte Kirchensteuer 700:
b) Besonderes Kirchgeld: 500
c) Kirchensteuer zu versteuerndes Einkommen: 400

Normal (ohne Kirchgeld) würde ich 300 Euro Erstattung erhalten, da a-c = 300 ist.
Da nun das Kirchgeld höher ist wird a - b auf dem Steuerbescheid aufgeführt, d.h. ich erhalte nur noch 200 Euro zurück.

Und ich ging davon aus, dass eben diese Differenz als Sonderausgabe angesetzt werden kann. Aktuell ist in den Sonderausgaben nur die bereits gezahlte Kirchensteuer aufgeführt.
Deshalb die Frage, liege ich falsch mit der Annahme?

Re: Besondere Kirchgeld

Verfasst: 20. Okt 2017, 18:09
von StephanM
Bei der Berechnung der Kirchensteuer kurz vor den Erläuterungen zum Steuerbescheid steht, wie die Kirchensteuer berechnet wurde.

In der Abrechnung am Anfang vom Bescheid wird der festgesetzten Kirchensteuer die Vorabzahlung, z.B. Lohnsteuer gegengerechnet. Die Differenz ist dann Nachzahlung oder Erstattung.


Als Sonderausgaben kommen die Kirchensteuern zum Ansatz, die in dem jeweiligen Kalenderjahr gezahlt wurden. Also die Lohnkirchensteuer des Jahres und die erstattete oder nachgezahlte Kirchensteuer, die in und nicht für das Jahr gezahlt wurden.
Beispiel:
in 2016 wurden 700 EUR Lohnkirchensteuer gezahlt und aus der Veranlagung 2015, die in dem Kalenderjahr 2016 festgesetzt und abgerechnet wurden gab es eine Erstattung von 100 EUR.
Ansatz Kirchensteuer in der Erklärung:
gezahlte KiSt 700 EUR
erstattete KiSt 100 EUR
ergibt im Steuerbescheid 2016 einen Ansatz von 600 EUR bei den Sonderausgaben

Die für das Kalenderjahr durch den Steuerbescheid 2016 gezahlte oder erstattete KiSt gehört in die Veranlagung in dem Jahr, in dem Sie gezahlt/erstattet wurde.