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Fortbildung/Ausbildung meiner Frau

Verfasst: 3. Jul 2017, 12:53
von pulpo
Hallo zusammen,
ich benötige mal eure Hilfe. Meine Frau ist dipl. Pädagogin und hat schon mehrere Jahre in ihrem Beruf gearbeitet. Jetzt hat sie 2015/16 eine 1 jährige schulische Ausbildung zur Motopädin gemacht (Vollzeit). Meine Fragen hierzu:

1. Was kann ich abseits von Fahrtkosten und Materialien noch steuerlich geltend machen? (online Suche war für mich nicht eindeutig insbesondere da es nach einem abgeschlossenem Studium war)
2. Wenn ich bei unserer gemeinsamen Steuererklärung für 2015 vergessen habe etwas für die Ausbildung geltend zu machen kann ich das jetzt für 2016 noch nachholen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Grüße
Pulpo

Re: Fortbildung/Ausbildung meiner Frau

Verfasst: 3. Jul 2017, 19:24
von muemmel
Wenn ich bei unserer gemeinsamen Steuererklärung für 2015 vergessen habe etwas für die Ausbildung geltend zu machen kann ich das jetzt für 2016 noch nachholen? Nö. Kosten sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie bezahlt wurden ("Abflußprinzip" - wann halt das Geld abfließt). Vergessene Kosten sind nach Rechtskraft des Steuerbescheides schlichtes Pech.

Re: Fortbildung/Ausbildung meiner Frau

Verfasst: 4. Jul 2017, 20:13
von StephanM
Hinweis zu den Fahrtkosten: Bei einer Vollzeitausbildung gilt die Ausbildungsstätte als erste Tätigkeitsstätte und es ist nur der einfache Weg ansetzbar. (ab 2014)