Verlustvortrag Studium
Verfasst: 1. Jun 2017, 11:22
Hallo liebe Steuerexperten,
ich habe gerade meine ersten Steuerbescheide für mein Studium erhalten und frage mich, wie der Verlustvortrag genau funktioniert. Ich habe insgesamt einen Verlustvortrag von 40.000€ für mein Studium (2011-2015) erhalten. Allerdings in 2015 auch als Werkstudent 14.000€ verdient (10.000€ Werbungskosten für 2015, 1.000€ Steuern gezahlt). Somit hat das Finanzamt 14.000€ - 10.000€ gerechnet und die Differenz (4.000€) von meinem Verlustvortrag (40.000€-4.000€) abgerechnet, sodass "nur noch" 36.000€ für das nächste Jahr übertragen werden. Allerdings hätte ich die 1.000€ gezahlten Steuern so oder so wieder bekommen, da meine Werbungskosten doch bei 10.000€ lagen, richtig?
Nun habe ich auch schon gelesen, dass ich den Verlustrücktrag im Mantelbogen hätte begrenzen können (Zeile 93?). Wie wäre dann der optimale Verlustrücktrag in meinem Fall? 0€? Ist das möglich? Und wären dann von den 40.000€ die 4.000€ nicht abgezogen worden? Sollte dies der Fall sein, besteht die Möglichkeit dies nachträglich einzufordern bzw. Widerspruch einzulegen?
Vielen Dank im Voraus!
Laura
ich habe gerade meine ersten Steuerbescheide für mein Studium erhalten und frage mich, wie der Verlustvortrag genau funktioniert. Ich habe insgesamt einen Verlustvortrag von 40.000€ für mein Studium (2011-2015) erhalten. Allerdings in 2015 auch als Werkstudent 14.000€ verdient (10.000€ Werbungskosten für 2015, 1.000€ Steuern gezahlt). Somit hat das Finanzamt 14.000€ - 10.000€ gerechnet und die Differenz (4.000€) von meinem Verlustvortrag (40.000€-4.000€) abgerechnet, sodass "nur noch" 36.000€ für das nächste Jahr übertragen werden. Allerdings hätte ich die 1.000€ gezahlten Steuern so oder so wieder bekommen, da meine Werbungskosten doch bei 10.000€ lagen, richtig?
Nun habe ich auch schon gelesen, dass ich den Verlustrücktrag im Mantelbogen hätte begrenzen können (Zeile 93?). Wie wäre dann der optimale Verlustrücktrag in meinem Fall? 0€? Ist das möglich? Und wären dann von den 40.000€ die 4.000€ nicht abgezogen worden? Sollte dies der Fall sein, besteht die Möglichkeit dies nachträglich einzufordern bzw. Widerspruch einzulegen?
Vielen Dank im Voraus!
Laura