Ausgaben Studium bei zweiter Steuererklärung
Verfasst: 30. Mai 2017, 20:49
Hallo,
ich lese immer wieder etwas zu meinen Anliegen, aber ganz sicher bin ich mir nicht. Daher hier meine Frage.
Ich habe studiert (Bachelor 2008-11, Master 2011-12 und Promotion 2013-16) und habe nur für 2015 eine Steuerklärung abgegeben. Da ich aber in 2015 nur ganze 60 EUR Steuern zahlen musste, war es kein Problem diese auf Grund der Pauschalbeträge zurück zu bekommen.
Die Steuererklärung für 2016 wird nun für mich wesentlich spannender, da ich deutlich mehr durch meine Promotion verdient habe! Kann ich nun noch für 2013 und 2014 angefallende Kosten rückwirkend geltend machen? Diese beiden Jahre müssten ja als Zweitausbildung als Werbungskosten geltend gemacht werden können? Ich habe leider widersprüchliche Aussagen bekommen, ob durch die für 2015 abgegebenen Steuererklärung die Jahre 2013-2014 verfallen?
Wenn ja, wie ist die beste Vorgehensweise? Eine Steuererklärung für 2013 und 2014 mit den Angaben zu den Werbungskosten für die Zweitausbildung gleichzeitig mit der für 2016 einreichen?
Jetzt wird es noch ein wenig komplizierter. Ich hatte bis 2015 einen Nichtveranlagerungsbescheid, da ich viele Zinsen aus Bausparverträgen etc. hatte. Kann dies ggf. zu Problemen dann nachträglich führen?
Vielen Dank für die Hilfe
Julian
ich lese immer wieder etwas zu meinen Anliegen, aber ganz sicher bin ich mir nicht. Daher hier meine Frage.
Ich habe studiert (Bachelor 2008-11, Master 2011-12 und Promotion 2013-16) und habe nur für 2015 eine Steuerklärung abgegeben. Da ich aber in 2015 nur ganze 60 EUR Steuern zahlen musste, war es kein Problem diese auf Grund der Pauschalbeträge zurück zu bekommen.
Die Steuererklärung für 2016 wird nun für mich wesentlich spannender, da ich deutlich mehr durch meine Promotion verdient habe! Kann ich nun noch für 2013 und 2014 angefallende Kosten rückwirkend geltend machen? Diese beiden Jahre müssten ja als Zweitausbildung als Werbungskosten geltend gemacht werden können? Ich habe leider widersprüchliche Aussagen bekommen, ob durch die für 2015 abgegebenen Steuererklärung die Jahre 2013-2014 verfallen?
Wenn ja, wie ist die beste Vorgehensweise? Eine Steuererklärung für 2013 und 2014 mit den Angaben zu den Werbungskosten für die Zweitausbildung gleichzeitig mit der für 2016 einreichen?
Jetzt wird es noch ein wenig komplizierter. Ich hatte bis 2015 einen Nichtveranlagerungsbescheid, da ich viele Zinsen aus Bausparverträgen etc. hatte. Kann dies ggf. zu Problemen dann nachträglich führen?
Vielen Dank für die Hilfe
Julian