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Kirchensteuererstattung für ältere Jahre in Erklärung angeben?

Verfasst: 26. Mär 2017, 11:06
von Gromity
Hallo Zusammen,

ich habe in 2016 eine Erstattung von gezahlter Kirchensteuer für 2013 und 2014 bekommen. Die Erstattung hat sich ergeben, da ich nachträglich eine Steuerklärung mit hohen Zweitausbildungskosten für 2012 eingereicht habe. Aufgrund des verbleibenden Verlustes aus 2012 wurden die Bescheide für 2013 und 2014 vom Finanzamt neu erstellt.

Muss ich nun in meiner Steuererklärung für 2016 die Kirchensteuererstattung für die früheren Jahre (2013 und 2014) zusätzlich zu der "normalen Erstattung" (für 2015) angeben?

Danke im Voraus und beste Grüße

Re: Kirchensteuererstattung für ältere Jahre in Erklärung angeben?

Verfasst: 26. Mär 2017, 12:31
von schlauelia
aber ja, wenn Sie es nicht machen, macht es das FA!
Lia