Studienkosten absetzen
Verfasst: 22. Mär 2017, 01:42
Hallo zusammen,
bitte verzeiht mir, ich mache meine erste Steuererklärung und bin etwas verunsichert.
Ausbildungsverlauf:
bis 2005 Ausbildung abgeschlossen IHK Brief
bis 2007 Abitur nachgemacht (2 Bildungsweg)
2007 - 2010 Bachelor
2010 - 2013 Master (davon 09.2011-09.2012 im Ausland studiert)
Im Studium Bafög / Stipendium und Gehalt aus Werksstudententätigkeit bezogen
von ende 2013 bis 10.2014 kein Verdienst (Urlaub)
11/12.2014 Wissenschaftliche Hilfskraft
01.2015-08.2015 Wissenschaftliche Hilfskraft
ab 09.2015 Festanstellung
Mir ist klar, dass ich die Steuern von 2014 komplett zurückbekomme und von 2015 auch einiges (da ich am Ende zu viel gezahlt habe).
Zum Studium höre ich immer unterschiedliche Angaben und im Internet werde ich nicht wirklich schlau.
Ich (mein Vater) hat während meiner Ausbildung glaube ich eine Steuererklärung abgegeben, sonst wurde ab 2005 keine mehr eingereicht.
Fragen:
- Im Studium sind mir nicht wirklich Kosten entstanden (habe nur im ersten Semester Studiengebühren bezahlt, Rest wurde auf Kredit genommen und wurde durch hohe Bafögschulden erlassen. Miete habe ich zwar bezahlt, aber als Erstwohnsitz angemeldet.
- Ich habe Bafögschulen (ca. 10000 Euro)
- Im Auslandssemster habe ich mir eine Wohnung mit einer Freundin geteilt (900 Euro für zwei Personen / Monat)
Kann ich vom Studium noch irgendwas absetzten. Mir wurde gesagte, dass geht bis zu 7 Jahre danach??? obwohl die Frist eigentlich 4 Jahre ist.
Insbesondere habe ich gehört, dass es beim Ausslandsstudium/semester Changen gibt. Eventuell ist es auch schon verjährt.
Gibt es noch irgendeine Chance was vom Studium gelten zu machen? -> Dann würde ich die Erklärung in externe Hände abgeben und mich ausführlich beraten lassen. Wenn ihr mir sagt "keine Chance" fülle ich morgen die Steuererklärungen für 2014 und 2015 aus, das würde ich höchstwahrscheinlich hinbekommen (ohne Sonderfälle/Studium).
Ich bedanke mich im Vorraus für die Entscheidungshilfe.
Lieben Gruß
bitte verzeiht mir, ich mache meine erste Steuererklärung und bin etwas verunsichert.
Ausbildungsverlauf:
bis 2005 Ausbildung abgeschlossen IHK Brief
bis 2007 Abitur nachgemacht (2 Bildungsweg)
2007 - 2010 Bachelor
2010 - 2013 Master (davon 09.2011-09.2012 im Ausland studiert)
Im Studium Bafög / Stipendium und Gehalt aus Werksstudententätigkeit bezogen
von ende 2013 bis 10.2014 kein Verdienst (Urlaub)
11/12.2014 Wissenschaftliche Hilfskraft
01.2015-08.2015 Wissenschaftliche Hilfskraft
ab 09.2015 Festanstellung
Mir ist klar, dass ich die Steuern von 2014 komplett zurückbekomme und von 2015 auch einiges (da ich am Ende zu viel gezahlt habe).
Zum Studium höre ich immer unterschiedliche Angaben und im Internet werde ich nicht wirklich schlau.
Ich (mein Vater) hat während meiner Ausbildung glaube ich eine Steuererklärung abgegeben, sonst wurde ab 2005 keine mehr eingereicht.
Fragen:
- Im Studium sind mir nicht wirklich Kosten entstanden (habe nur im ersten Semester Studiengebühren bezahlt, Rest wurde auf Kredit genommen und wurde durch hohe Bafögschulden erlassen. Miete habe ich zwar bezahlt, aber als Erstwohnsitz angemeldet.
- Ich habe Bafögschulen (ca. 10000 Euro)
- Im Auslandssemster habe ich mir eine Wohnung mit einer Freundin geteilt (900 Euro für zwei Personen / Monat)
Kann ich vom Studium noch irgendwas absetzten. Mir wurde gesagte, dass geht bis zu 7 Jahre danach??? obwohl die Frist eigentlich 4 Jahre ist.
Insbesondere habe ich gehört, dass es beim Ausslandsstudium/semester Changen gibt. Eventuell ist es auch schon verjährt.
Gibt es noch irgendeine Chance was vom Studium gelten zu machen? -> Dann würde ich die Erklärung in externe Hände abgeben und mich ausführlich beraten lassen. Wenn ihr mir sagt "keine Chance" fülle ich morgen die Steuererklärungen für 2014 und 2015 aus, das würde ich höchstwahrscheinlich hinbekommen (ohne Sonderfälle/Studium).
Ich bedanke mich im Vorraus für die Entscheidungshilfe.
Lieben Gruß