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Werbungskosten Diplomstudium

Verfasst: 21. Mär 2017, 21:20
von evaporation
Im März 2016 habe ich mein Diplomstudium abgeschlossen und habe im Oktober 2016 eine Promotionsstelle als ersten Job angenommen. Da ich vor dem Studium keine Ausbildung gemacht habe, war das Studium mein Erststudium. Da sich das Diplomstudium nicht in Bachelor und Master unterteilt, habe ich (für heutige Zeit ungewöhnlich) nach dem Erststudium meinen ersten Job angenommen. Der Beruf ist erst durch das Studium ermöglicht (beides Physik), womit ich die Kosten des Studiums ja teilweise als Werbungskosten angeben könnte oder? Bzw kann ich die Semesterbeiträge und -tickets geltend machen?

Re: Werbungskosten Diplomstudium

Verfasst: 21. Mär 2017, 22:08
von muemmel
womit ich die Kosten des Studiums ja teilweise als Werbungskosten angeben könnte oder? Nö. Da es sich um die Erstausbildung handelt, waren es eben keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben.

Re: Werbungskosten Diplomstudium

Verfasst: 21. Mär 2017, 22:12
von evaporation
Ah, vielen Dank, das habe ich gerade auch gelesen. Demnach kann ich nur die Kosten geltend machen, die ich in 2016 geleistet habe, richtig?

Re: Werbungskosten Diplomstudium

Verfasst: 21. Mär 2017, 22:25
von muemmel
Das ist grundsätzlich richtig. Aber wie ich schon in Ihrem anderen Thread schrieb - in drei Monaten auf einer Promotionsstelle werden Sie kaum über 9.600 Euro gekommen sein. Da kriegen Sie ohnehin alles wieder, ohne irgendwas an Sonderausgaben, Werbungskosten etc. anzugeben.