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Doppelte Haushaltsführung

Verfasst: 21. Mär 2017, 21:16
von evaporation
Hallo zusammen,

im Oktober letzten Jahres bin ich für meinen ersten Beruf nach dem erfolgreich abgeschlossenen Studium nach Hamburg gezogen. Dort bin ich in eine WG gezogen, die gemeinsame Wohnung mit meiner Freundin in Tübingen blieb uns erhalten, da meine Freundin erst dieses Jahr nachgezogen ist. Ich hatte also von Oktober 2016 bis dieses Jahr einen doppelten Haushalt. Allerdings habe ich kurz nach dem Umzug nach Hamburg mich umgemeldet und die gemeinsame Wohnung nicht als Zweitwohnung angegeben. Kann ich diese trotzdem zur Begründung der doppelten Haushaltsführung anführen? Ich bin jedes zweite Wochenende heim gefahren und hatte dort auch noch meinen Lebensmittelpunkt. Ich habe sowohl für die WG als auch für die gemeinsame Wohnung Miete gezahlt.

Re: Doppelte Hausführung

Verfasst: 21. Mär 2017, 22:12
von muemmel
Und der Verdienst ist so gewaltig, daß Sie in den 3 Monaten von 10-12 2016 mehr als 9.600 Euro verdient haben (Grundfreibetrag plus Werbungskostenpauschale)? Denn wenn nicht, brauchen Sie sich um steuerliche Absetzbarkeiten keine Gedanken machen...

Re: Doppelte Haushaltsführung

Verfasst: 23. Mär 2017, 13:42
von muemmel
Nachtrag: Für 2017 können Sie hier durchaus Kosten einer DHHF geltend machen, wenn Sie dann 2018 die Erklärung für 2017 machen.