Beamte:Kapitalzahlungen zur Abwendung von Pensionskürzung aufgrund Versorgungsausgleich
Verfasst: 8. Mär 2017, 01:19
Sind derartige Zahlungen unbegrenzt in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar oder als
Sonderausgaben/Altersvorsorgeaufwendungen z.B. in 2017 zu 84 %, danach jährlich 2 % mehr
unter Beachtung des Höchstbetrags ?
Sonderausgaben/Altersvorsorgeaufwendungen z.B. in 2017 zu 84 %, danach jährlich 2 % mehr
unter Beachtung des Höchstbetrags ?