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Beamte:Kapitalzahlungen zur Abwendung von Pensionskürzung aufgrund Versorgungsausgleich

Verfasst: 8. Mär 2017, 01:19
von caesar41
Sind derartige Zahlungen unbegrenzt in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar oder als
Sonderausgaben/Altersvorsorgeaufwendungen z.B. in 2017 zu 84 %, danach jährlich 2 % mehr
unter Beachtung des Höchstbetrags ?

Re: Beamte:Kapitalzahlungen zur Abwendung von Pensionskürzung aufgrund Versorgungsausgleich

Verfasst: 8. Mär 2017, 09:39
von schlauelia
ich fürchte das klappt nicht - es gibt ein Urteil dazu: einfach mal lesen: 7K1037/12 vom 26.3.2014 / findet man, wenn man die oben genannten Stichworte googelt!
Lia

Re: Beamte:Kapitalzahlungen zur Abwendung von Pensionskürzung aufgrund Versorgungsausgleich

Verfasst: 8. Mär 2017, 09:58
von schlauelia
Nachtrag: Urteil vom Finanzgericht Kölln.