Miete im Studium absetzen
Verfasst: 4. Mär 2017, 18:31
Hallo ihr Lieben,
Vielleicht könnt ihr ja weiter helfen..
A hat 2015 ihr Abitur gemacht und ist danach umgezogen um ihr Studium als Beamtenanwärterin wahrzunehmen. Gleichzeitig hat sie ihren Wohnsitz umgemeldet.
Nun sitzt A an ihrer Steuererklärung und versucht abzusetzen was nur geht.
A ist auf einen Artikel der Lohnsteuerhilfe gestoßen indem steht, dass Studenten ihre Miete als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen können.
"Viele Studenten können ihre Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Doch auch in diesem Fall erkennt das Finanzamt die Kosten für die „auswärtige Unterbringung“, also das Studentenzimmer, an. Ob dein Studentenzimmer dein Zweitwohnsitz ist, ist dabei nicht relevant – das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben von 2010 festgelegt."
Mehr steht dazu nicht...
Braucht es sonst noch weitere Voraussetzungen um die Miete abzusetzen ? Das mit Lebensmittelpunkt wird dort nur erwähnt wenn man es als Werbungskosten absetzen möchte.
LG
Vielleicht könnt ihr ja weiter helfen..
A hat 2015 ihr Abitur gemacht und ist danach umgezogen um ihr Studium als Beamtenanwärterin wahrzunehmen. Gleichzeitig hat sie ihren Wohnsitz umgemeldet.
Nun sitzt A an ihrer Steuererklärung und versucht abzusetzen was nur geht.
A ist auf einen Artikel der Lohnsteuerhilfe gestoßen indem steht, dass Studenten ihre Miete als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen können.
"Viele Studenten können ihre Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Doch auch in diesem Fall erkennt das Finanzamt die Kosten für die „auswärtige Unterbringung“, also das Studentenzimmer, an. Ob dein Studentenzimmer dein Zweitwohnsitz ist, ist dabei nicht relevant – das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben von 2010 festgelegt."
Mehr steht dazu nicht...
Braucht es sonst noch weitere Voraussetzungen um die Miete abzusetzen ? Das mit Lebensmittelpunkt wird dort nur erwähnt wenn man es als Werbungskosten absetzen möchte.
LG