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Miete im Studium absetzen

Verfasst: 4. Mär 2017, 18:31
von okok
Hallo ihr Lieben,

Vielleicht könnt ihr ja weiter helfen..

A hat 2015 ihr Abitur gemacht und ist danach umgezogen um ihr Studium als Beamtenanwärterin wahrzunehmen. Gleichzeitig hat sie ihren Wohnsitz umgemeldet.
Nun sitzt A an ihrer Steuererklärung und versucht abzusetzen was nur geht.
A ist auf einen Artikel der Lohnsteuerhilfe gestoßen indem steht, dass Studenten ihre Miete als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen können.

"Viele Studenten können ihre Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Doch auch in diesem Fall erkennt das Finanzamt die Kosten für die „auswärtige Unterbringung“, also das Studentenzimmer, an. Ob dein Studentenzimmer dein Zweitwohnsitz ist, ist dabei nicht relevant – das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben von 2010 festgelegt."

Mehr steht dazu nicht...
Braucht es sonst noch weitere Voraussetzungen um die Miete abzusetzen ? Das mit Lebensmittelpunkt wird dort nur erwähnt wenn man es als Werbungskosten absetzen möchte.

LG

Re: Miete im Studium absetzen

Verfasst: 5. Mär 2017, 01:18
von StephanM
Die Berechnungen und gesetzlichen Grundlagen sind gleich, egal ob es sich bei den Aufwendungen um Sonderausgaben oder Werbungskosten handelt.
Da sie Beamtenanwärterin ist, steht sie in einem Ausbildungsdienstverhältnis und die Ausgaben sind als Werbungskosten anzugeben.

Re: Miete im Studium absetzen

Verfasst: 5. Mär 2017, 11:25
von okok
Und muss sie denn dafür einen anderen Lebensmittelpunkt haben ?

Re: Miete im Studium absetzen

Verfasst: 5. Mär 2017, 13:50
von muemmel
Und muss sie denn dafür einen anderen Lebensmittelpunkt haben ? Na sicher doch. Ansonsten könnte ja jeder, der Miete zahlt, die von der Steuer absetzen... Früher wurde das bei Studenten mal recht liberal gehandhabt, doch das ist vorbei - heute muß man schon an zwei Orten Miete zahlen, damit man eine (am Ausbildungsort) absetzen kann.