Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ViNi
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Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Beitrag von ViNi »

Hallo liebe Steuerexperten,

von 2009-2016 habe ich erst meinen Bachelor und dann meinen Master gemacht. Eine Steuererklärung habe ich bisher nur für die Jahre 2015 und 2016 eingereicht, weil ich in den Jahren auch etwas verdient hab (Praktika, Volontariat). Ich würde nun gerne rückwirkend ab 2010 für die übrigen Jahre (bzw. für die wo es lohnt) noch Sonderausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen.

Meine Frage: Wann würde das dann verrechnet? Die Steuererklärung für 2016 habe ich schon eingereicht, aber noch keinen Bescheid bekommen. Kann ich das dort noch irgendwie einbringen?

Außerdem: wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass sich durchsetzt, dass auch Kosten aus dem Erststudium künftig geltend gemacht werden können? Glaube da steht ja aktuell noch ein Urteil zu aus...

Vielen Dank!
muemmel
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Re: Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Beitrag von muemmel »

Ich würde nun gerne rückwirkend ab 2010 für die übrigen Jahre (bzw. für die wo es lohnt) noch Sonderausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen. Das ist aus 2 Gründen unmöglich - erstens die Problematik der nicht vortragbaren Sonderausgaben, die Sie ja offenbar kennen. Zweitens hätten wir da das Steuerrechtsmodernisierungsgesetz, welches die Frist für Anträge auf Verlustfeststellung auf die reguläre 4-Jahres-Frist zurückgesetzt hat. Ich nehme an, Sie waren 14-16 im Master? Dann wird man die Anträge für 10-12 wegen Fristversäumnis und den für 13 wegen der Sonderausgabenproblematik ablehnen.
Wann würde das dann verrechnet? Immmer im Folgejahr. Da das einzig erfolgversprechende Jahr hier 2014 ist, wandert der VV nach 15 - der Bescheid für 15 wird dann abgeändert (das geht hier ausnahmsweise auch mal trotz Rechtskraft des Bescheides).
ViNi
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Re: Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Beitrag von ViNi »

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort. Dann bin ich ehrlich gesagt gerade schwer enttäuscht von dieser Steuererklärungssoftware, die ich nutze und die sich angeblich auf Studenten spetzialisiert hat. Dort heißt es nämlich:

"Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht, ob eine steuerliche Ungleichbehandlung von Studenten im Erst- und Zweitstudium verfassungskonform ist. Bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, empfehlen wir, auch die Studienkosten für ein Erststudium als Werbungskosten anzugeben."

und

"Anders als beim Antrag zur Einkommensteuerveranlagung ist der Antrag zur gesonderten Verlustfeststellung aktuell noch sieben Jahre rückwirkend möglich. Da die meisten Studierenden einen Verlustvortrag machen wollen, könnte man auch sagen: Studenten können sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben. Leider kommt es immer wieder vor, dass Finanzämter Steuererklärungen ablehnen, weil angeblich die Frist zur Abgabe verpasst wurde. Im Regelfall reicht dann ein Einspruch, um das Finanzamt eines Besseren zu belehren."

Ist das dann beides falsch bzw. veraltet?

Meinen Master habe ich in 2013 begonnen und in 2016 abgeschlossen. Kann ich mir dann für die Jahre 13 und 14 noch etwas wiederholen? Und müsste ich die Verrechnung mit dem Bescheid aus 2015 irgendwie selbst veranlassen oder wie funktioniert das?
muemmel
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Re: Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Beitrag von muemmel »

Ist das dann beides falsch bzw. veraltet? Nö, daß es ein beim Verfassungsgericht anhängiges Verfahren wegen der Kosten von Erstausbildungen gibt, ist noch aktuell. Deswegen hatte ich ja geschrieben, das Jahr 2013 würde Ihnen deswegen abgelehnt, weil ich dachte, da waren Sie noch im Bachelor. Und selbstverständlich wenden die Finanzämter das geltende Recht an. Der Bescheid würde dann halt geändert, wenn das Verfassungsgericht im Sinne der Kläger entscheidet. Die 7 Jahre sind allerdings nicht mehr aktuell - Steuerrecht ändert sich halt manchmal.

Meinen Master habe ich in 2013 begonnen und in 2016 abgeschlossen. Kann ich mir dann für die Jahre 13 und 14 noch etwas wiederholen? Vielleicht - das kommt auf die konkreten Zahlen an.
Und müsste ich die Verrechnung mit dem Bescheid aus 2015 irgendwie selbst veranlassen oder wie funktioniert das? Das geht automatisch.
ViNi
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Re: Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Beitrag von ViNi »

Alles klar, danke, dann bin ich jetzt schlauer und werde mich auf die Jahre 2013 und 14 konzentrieren, denn die sind ja noch in der 4-Jahres-Frist und da war ich bereits im Master.

Haben Sie für die Info, dass die 7 Jahre nicht mehr aktuell sind irgendeinen Link für mich? Ich hatte auch schon danach gegoogelt und bin nicht fündig geworden. Dann würde ich das den Anbietern dieser Software gerne mal zeigen :x Eigtl. erwarte ich von denen, dass die mir aktuelle Tipps geben...

Für 2010 hatte ich die Erklärung elektronisch schon abgeschickt. Wenn ich jetzt postalisch nichts mehr hinterherschiebe, verläuft das beim Finanzamt einfach im Sande oder muss ich da nochmal etwas unternehmen?
muemmel
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Re: Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Beitrag von muemmel »

Haben Sie für die Info, dass die 7 Jahre nicht mehr aktuell sind irgendeinen Link für mich Klar doch: http://kanzleikudrass.de/studenten_spezial/aktuelles/
Wenn ich jetzt postalisch nichts mehr hinterherschiebe, verläuft das beim Finanzamt einfach im Sande Na, Sie müßten schon ein Brieflein "Festsetzungsfrist am 31.12.2014 abgelaufen" kriegen. Aber unternehmen müssen Sie nichts - das wird jetzt nicht als Hinterziehungsversuch oder so betrachtet.
ViNi
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Re: Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Beitrag von ViNi »

Danke :)

Und wie stehen meine Chancen, dass sich der Verlustvortrag in 2015 so auswirkt, dass ich etwas nachträglich zurückbekomme? Ich habe in 2015 ein halbjähriges Praktikum gemacht und ca. 9000 Euro verdient, sonst nur 450 Euro Jobs in dem Jahr. Die Verluste aus 2013 und 14 liegen laut Steuersoftware bei rund 6550 Euro.
ViNi
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Re: Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Beitrag von ViNi »

Gerade gesehen: Unter dem Link, den Sie mir gerade geschickt haben, steht aber doch: "Nun (voraussichtlich nur für kurze Zeit) 7 Jahre rückwirkende Geltendmachung der Studienkosten möglich!" Dann scheint das doch aktuell noch möglich zu sein?
muemmel
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Re: Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Beitrag von muemmel »

Ich habe in 2015 ein halbjähriges Praktikum gemacht und ca. 9000 Euro verdient, sonst nur 450 Euro Jobs in dem Jahr. Dann vergessen Sie es einfach - die Kosten aus 13-14 liegen ja vermutlich nicht über 8.000 Euro. Also "verschwindet" der Verlust schlicht in Ihrem Einkommen von 2015 - auf 9.000 Euro zahlen Sie keine Steuern und wenn Sie davon z. B. 5.000 Euro abziehen, sind wir bei 4.000 Euro: Steuer immer noch null, Einkommen immer noch positiv, Verlust futsch. Meine regelmäßige Erfahrung hier ist: Der VV wird gewaltig überschätzt, denn oft wirkt er sich gar nicht aus - so wie bei Ihnen.

Nun (voraussichtlich nur für kurze Zeit) 7 Jahre rückwirkende Geltendmachung der Studienkosten möglich! Man sollte halt nicht nur Teile eines Textes lesen - da steht auch eindeutig, daß diese Möglichkeit Ende 2016 vorbei sein wird. Und jetzt haben wir 2017...
ViNi
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Re: Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Beitrag von ViNi »

Aber wann würde mir ein Verlustvortrag denn dann überhaupt je was bringen? Wenn ich 20.000 Euro Kosten hatte und nur 18.000 Euro verdient hab? Also in den meisten Fällen hat man doch mehr Einkommen als Kosten...
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Verlustvortrag für Erst- und Zweitstudium: wann wird verrechnet?

Beitrag von muemmel »

Aber wann würde mir ein Verlustvortrag denn dann überhaupt je was bringen? Nun, nach Ihrer Berufsausbildung absolvieren Sie ein 4jähriges Studium (=Zweitausbildung). Sie leben von den lieben Eltern (steuerlich = kein Einkommen) oder vom Bafög und von Minijobs (auch kein steuerliches Einkommen). Folglich produzieren Sie jede Menge Verluste, denn Sie hatten kein Einkommen, aber Ausgaben. Und dann fangen Sie an zu arbeiten und setzen das alles ab. Während des Studiums zu arbeiten (außer in Minijobs) killt jeden Verlustvortrag, weil man dann einfach keine Verluste hat.
Wenn ich 20.000 Euro Kosten hatte und nur 18.000 Euro verdient hab? Dann auch.
Also in den meisten Fällen hat man doch mehr Einkommen als Kosten... Nö - das kommt ja auf die Art der Einnahmen ein. Der Student in meinem obigen Beispiel hungert ja auch nicht gerade... By the way ist es eine Unsitte, sich immer erst nach dem Studium mit dieser Materie zu befassen - da könnten viele Enttäuschungen vermieden werden.
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