Erste ESt-Erklärung - Kosten der Erstausbildung 2010-2012
Verfasst: 5. Feb 2017, 15:51
Hallo zusammen,
nachdem ich hier im Forum hier viele Informationen sammeln und eigene Fragen beantworten konnte, habe ich nun einen Fall, bei dem ich noch nicht so ganz durch steige. Ein Freund von mir hat sein Lebtag noch keine ESt-Erklärung gemacht. Das müssen wir nun nachholen.
Heißt, wir machen die ESt-Erklärungen die noch nicht verjährt sind: Jahr 2013 bis 2016.
Im Jahr 2010-2012 hat er eine Erst-Ausbildung gemacht, die er selbst zahlen musste: Ausbildung zum Physiotherapeut mit Kosten von ca. 16.000 Euro.
Gibt es eine Möglichkeit diese Kosten sich noch mit einem Verlustvortrag auf die ESt von 2013 anrechnen zu lassen, was ja derzeit noch rechtlich umstritten ist?!
Ich habe mittlerweile heraus gefunden, dass es noch nicht ganz klar ist, ob diese Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben gelten.
Nach meinen Informationen befasst sich damit immer noch das BGH damit. Wären es, wie es derzeit das Finanzamt noch annimmt, Sonderkosten, dann ist die Kiste eh schon verjährt und wir könnten nichts mehr absetzen.
Wären es allerdings Werbungskosten, so können wir noch so gerade eben 2010 bis 2012 als Werbungskosten geltend machen (Festsetzungsfrist (§169 AO) nach dem 3. Jahr nachdem das betreffende Steuerjahr beginnt (§170 Abs. 2 Nr. 1 AO)) - Stichwort Festsetzungsverjährung für die Verlustfeststellung.
Ist dies so weit korrekt?
Zweitens: Wie setze ich das praktisch um?
Ich würde nun formlos ein Schreiben aufsetzen, indem ich Kosten bzw. einen Verlustvortrag für die Jahre 2010 bis 2012 belege.
Dann mache ich auf dem Mantelbogen für 2013 in Zeile 80 ein Kreuzchen.
Wahrscheinlich werde ich dann vom FA darauf hingewiesen, dass es Sonderkosten sind ( § 9 Abs. 6 EStG) und nicht vortragbar. Ich werde darauf hin einen Einspruch einlegen und auf das laufende Verfahren verweisen (Verfassungsbeschwerde 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14 u.a.).
Was haltet ihr von meinem Masterplan?
nachdem ich hier im Forum hier viele Informationen sammeln und eigene Fragen beantworten konnte, habe ich nun einen Fall, bei dem ich noch nicht so ganz durch steige. Ein Freund von mir hat sein Lebtag noch keine ESt-Erklärung gemacht. Das müssen wir nun nachholen.
Heißt, wir machen die ESt-Erklärungen die noch nicht verjährt sind: Jahr 2013 bis 2016.
Im Jahr 2010-2012 hat er eine Erst-Ausbildung gemacht, die er selbst zahlen musste: Ausbildung zum Physiotherapeut mit Kosten von ca. 16.000 Euro.
Gibt es eine Möglichkeit diese Kosten sich noch mit einem Verlustvortrag auf die ESt von 2013 anrechnen zu lassen, was ja derzeit noch rechtlich umstritten ist?!
Ich habe mittlerweile heraus gefunden, dass es noch nicht ganz klar ist, ob diese Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben gelten.
Nach meinen Informationen befasst sich damit immer noch das BGH damit. Wären es, wie es derzeit das Finanzamt noch annimmt, Sonderkosten, dann ist die Kiste eh schon verjährt und wir könnten nichts mehr absetzen.
Wären es allerdings Werbungskosten, so können wir noch so gerade eben 2010 bis 2012 als Werbungskosten geltend machen (Festsetzungsfrist (§169 AO) nach dem 3. Jahr nachdem das betreffende Steuerjahr beginnt (§170 Abs. 2 Nr. 1 AO)) - Stichwort Festsetzungsverjährung für die Verlustfeststellung.
Ist dies so weit korrekt?
Zweitens: Wie setze ich das praktisch um?
Ich würde nun formlos ein Schreiben aufsetzen, indem ich Kosten bzw. einen Verlustvortrag für die Jahre 2010 bis 2012 belege.
Dann mache ich auf dem Mantelbogen für 2013 in Zeile 80 ein Kreuzchen.
Wahrscheinlich werde ich dann vom FA darauf hingewiesen, dass es Sonderkosten sind ( § 9 Abs. 6 EStG) und nicht vortragbar. Ich werde darauf hin einen Einspruch einlegen und auf das laufende Verfahren verweisen (Verfassungsbeschwerde 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14 u.a.).
Was haltet ihr von meinem Masterplan?