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Krankenkassenbeiträge und Studiengebühren nachträglich absetzen

Verfasst: 30. Jan 2017, 19:59
von Dolution
Liebe Experten,

ich habe im letzten Jahr meine erste Steuererklärung gemacht (frisch aus dem Studium).
Damals habe ich für das Jahr 2015 sowohl meine Krankenkassenbeiträge, als auch meine Studiengebühren abgesetzt.

In Vorbereitung auf meine zweite Steuererklärung habe ich nun gehört, dass ich damals viel mehr rückwirkend hätte anrechnen lassen können.
Demnach wurden meine Studiengebühren von 2009 - 2014 noch nicht berücksichtigt, sowie die gezahlten Krankenkassenbeiträge von 2013 - 2014.

Wenn ich nun meine Steuererklärung für 2016 mache, kann ich dann noch diese Kosten aus dem Zeitraum 2009 bis 2014 angeben, oder ist dies zu spät und hätte im letzten Jahr gemacht werden müssen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Liebe Grüße
Thomas

Re: Krankenkassenbeiträge und Studiengebühren nachträglich absetzen

Verfasst: 31. Jan 2017, 02:40
von Ptr
Die Kosten gehören nicht in die Erklärung 2016.
Es können aber noch Erklärungen für 2013 und 2014 abgegeben werden und die Kosten dort angesetzt werden.

Re: Krankenkassenbeiträge und Studiengebühren nachträglich absetzen

Verfasst: 31. Jan 2017, 13:39
von muemmel
Das ist so nicht ganz richtig. Krankenversicherungskosten sind Sonderausgaben und nicht vortragbar. Studiengebühren sind vortragbar, wenn das Studium eine Zweitausbildung war, ansonsten nicht. Nur in dem Fall würde sich ein Antrag auf Verlustfeststellung für 2013-2014 überhaupt lohnen.