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Ausbildung parallel zum Studium

Verfasst: 6. Jan 2017, 09:09
von crimson2blue
Wenn eine Ausbildung (Erwachsenenbildungseinrichtung, Abschluss Erzieherin, staatlich anerkannt) parallel zum Erststudium läuft, welches noch nicht abgeschlossen ist, kann man die Ausbildungskosten für die Ausbildung nur als Werbungskosten absetzen oder kann man diese als Sonderausgaben geltend machen? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Re: Ausbildung parallel zum Studium

Verfasst: 6. Jan 2017, 11:24
von muemmel
Als Werbungskosten kann man Aus- und Weiterbildungen absetzen, wenn man einen berufsqualifizierenden Abschluß hat. Sie haben derzeit keinen - also sind alle Ausgaben, ob für Ausbildung oder Studium, Sonderausgaben.
Wird denn genug verdient, um etwas absetzen zu können? Vortragbar sind die Ausgaben nämlich nicht, weil sie eben keine WK sind.

Re: Ausbildung parallel zum Studium

Verfasst: 6. Jan 2017, 14:49
von crimson2blue
Ok, danke. Naja - wir (es geht um meine Frau) sind als Ehepaar gemeinsam veranlagt und deshalb macht es schon Sinn, die Ausgaben geltend zu machen.

Re: Ausbildung parallel zum Studium

Verfasst: 6. Jan 2017, 16:18
von muemmel
Ja, dann sind Sie offenbar in der glücklichen Lage, das geltend machen zu können. Sonderausgaben sind steuertechnisch sogar vorteilhafter als WK.