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Computer & Sonderausgabe

Verfasst: 24. Nov 2016, 15:01
von Moon
Hallo alle,

bei folgendem Sachverhalt bitte ich euch um Hilfe/Rat:
Ich bin Student (Bachelor, Erstausbildung) und arbeite Vollzeit. Da das Studium meine Erstausbildung ist, kann ich alle damit verbundenen Kosten nur als Sonderausgaben (bis 6000 €) in der Steuererklärung geltend machen.
Jetzt muss ich mir für mein Studium einen neuen Computer kaufen, der mehr als 410 € (netto) kostet.
Wenn ein Computer (inkl. Peripherie) den Werbungskosten zugeordnet wird und mehr als 410 € netto kostet, muss dieser doch über 3 Jahre abgeschrieben werden.
Da aber eine Erstausbildung vorliegt, darf ich die Kosten nur als Sonderausgaben angeben und auch nur in dem Jahr, in dem sie angefallen sind.
Meine Frage lautet: Kann ich die Kosten für den Computer also vollständig im Jahr der Anschaffung als Sonderausgaben absetzen auch wenn diese höher als 410 € netto sind?
Irgendwie habe ich im Netz keine konkrete Antwort finden können und das Finanzamt scheint mir diese Frage nicht beantworten zu wollen (oder sie haben einfach zu viel zu tun...).

Für eure Meinungen bin ich sehr dankbar!

Liebe Grüße

Re: Computer & Sonderausgabe

Verfasst: 24. Nov 2016, 17:17
von schlauelia
nein, wenn Nettobetrag über 410,-- muss abgeschrieben werden: im 1. Jahr sogar nur pro Monat 1/12!
Lia

Re: Computer & Sonderausgabe

Verfasst: 27. Nov 2016, 22:03
von StephanM
Die Berechnung hinsichtlich deiner Aufwendungen für das Studium sind unabhängig von der späteren Einordnung als Werbungskosten oder Sonderausgaben gleich.