Hallo,
habe ich die Möglichkeit, meine Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente steuerlich geltend zu machen?
Desweiteren hätte ich noch 2 Fragen:
1. Haftpflichtversicherung
Wie habe ich den Zusatz "nur für den Todesfall" zu verstehen? Kann ich sonst meine Haftpflichtversicherung nicht angeben?
2. Was passiert 2009 mit meiner Zahnzusatzversicherung? Kann ich diese Angeben?
Danke schon mal im Voraus.
Mfg
Markus Klein
Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente
Re: Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente
Hallo,
leider kannst deine Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente steuerlich nicht so richtig geltend machen Du kannst div. Rezptgeb. und Zuzahlungen oder Arztkosten als Außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Zusatz "nur für den Todesfall" verstehe ich auch nicht! Wo steht es?
Zahnzusatzversicherung kannst du als Sonderausgaben geltend machen. (Mantelbogen Seite 3)
Gruss und viel Glück
leider kannst deine Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente steuerlich nicht so richtig geltend machen Du kannst div. Rezptgeb. und Zuzahlungen oder Arztkosten als Außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Zusatz "nur für den Todesfall" verstehe ich auch nicht! Wo steht es?
Zahnzusatzversicherung kannst du als Sonderausgaben geltend machen. (Mantelbogen Seite 3)
Gruss und viel Glück