Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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iappeal
Beiträge: 1
Registriert: 15. Feb 2010, 13:21

Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente

Beitrag von iappeal »

Hallo,

habe ich die Möglichkeit, meine Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente steuerlich geltend zu machen?

Desweiteren hätte ich noch 2 Fragen:

1. Haftpflichtversicherung
Wie habe ich den Zusatz "nur für den Todesfall" zu verstehen? Kann ich sonst meine Haftpflichtversicherung nicht angeben?

2. Was passiert 2009 mit meiner Zahnzusatzversicherung? Kann ich diese Angeben?

Danke schon mal im Voraus.

Mfg
Markus Klein
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente

Beitrag von taxwoman »

Hallo,

leider kannst deine Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente steuerlich nicht so richtig geltend machen :( Du kannst div. Rezptgeb. und Zuzahlungen oder Arztkosten als Außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Zusatz "nur für den Todesfall" verstehe ich auch nicht! Wo steht es?
Zahnzusatzversicherung kannst du als Sonderausgaben geltend machen. (Mantelbogen Seite 3)

Gruss und viel Glück
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