Verlustvortrag für Zweitstudium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mamachacka
Beiträge: 2
Registriert: 7. Sep 2016, 17:09

Verlustvortrag für Zweitstudium

Beitrag von mamachacka »

Hallo,

leider bin ich mit meinem Problem nicht 100% fündig geworden, deshalb erstelle ich mal einen eigenen Beitrag.

Ich bin seit kurzem mit meinem Studium fertig und habe erstmals ein festes versteuerbares Einkommen.

Mein Zweitstudium hat 04/2014 begonnen und 07/2016 geendet. (Also 5 Semester). Während der ersten Zeit hatte ich keinerlei Einkünfte außer Bafög. Im Jahr 2015 war ich nebenberuflich selbstständig tätig im Rahmen einer GbR und habe ein paar Einkünfte erzielt. Des Weiteren habe ich im Nov./Dez. 2015 aufgrund meiner Masterarbeit ein kleines Einkommen erhalten.
Aus diesen beiden Gründen musste ich für 2015 eine Einkommenssteuererklärung machen. Dort habe ich aber nicht die Studienkosten berücksichtigt.

Nun möchte ich herausfinden, ob ich nachträglich die Studienkosten für die Steuererklärung 2016 anrechnen lassen kann. Oder ist da der Zug mit der Steuererklärung 2015 abgefahren?

Danke für die Antworten!
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag für Zweitstudium

Beitrag von muemmel »

Aus diesen beiden Gründen musste ich für 2015 eine Einkommenssteuererklärung machen. Dort habe ich aber nicht die Studienkosten berücksichtigt. Und die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid ist schon abgelaufen? Dann war es das...
Nun möchte ich herausfinden, ob ich nachträglich die Studienkosten für die Steuererklärung 2016 anrechnen lassen kann.
2014: Können Sie höchstwahrscheinlich knicken, denn die Verluste, die es da evtl. gab, würden nach 2015 vorgetragen. Da treffen sie dann auf Einkommen und weg sind sie...
2015: Siehe oben.
2016: Die Kosten können Sie dann in der Erklärung für 2016, die Sie 2017 machen, berücksichtigen lassen.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verlustvortrag für Zweitstudium

Beitrag von schlauelia »

2015 ist doch schon gelaufen = bestandskräftig. 2014 könnte noch gemacht werden, aber 2015 waren vermutlich die Einkünfte niedrig und der Verlust 2014 hätte zu nichts geführt.
Für 2016 können die in 2016 gezahlten Ausgaben als Werbungskosten angegeben werden.
Warum wird immer erst gefragt, wenn es fast zu spät ist???
Lia
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Verlustvortrag für Zweitstudium

Beitrag von StephanM »

Sofern es 2014 zu einem Verlustvortrag kommt und in 2015 die Steuer nicht auf 0 EUR runter ist, haben die Werbungskosten in 2015 noch eine steuermindernde Auswirkung
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