Steuerberechnung mit Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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annalostken
Beiträge: 3
Registriert: 3. Sep 2016, 14:37

Steuerberechnung mit Verlustvortrag

Beitrag von annalostken »

Hallo,

ich war Studentin und habe im Laufe meines Studiums einen Verlustvortrag von rund 33.000 Euro erzielt. Nun arbeite ich das 1. Jahr in meinem Job und werde dieses Jahr ca. 50.000 Euro Brutto verdienen.

Wie wird der Verlustvortrag eingerechnet? Ist auf spezielle Dinge zu achten?

Vielen Dank für die Hilfe.

LG Anna
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuerberechnung mit Verlustvortrag

Beitrag von schlauelia »

ist der Verlust schon festgestellt? Wenn ja, geht das automatisch bei Abgabe der ESt-Erklärung.
Lia
annalostken
Beiträge: 3
Registriert: 3. Sep 2016, 14:37

Re: Steuerberechnung mit Verlustvortrag

Beitrag von annalostken »

Hallo,

ja der Bescheid ist schon gestellt, mir liegt das Schreiben vor.

Ich wollte nur den Ablauf der Verrechnung wissen. Sprich wird von den 50.000 Euro die 33.000 Euro abgezogen? D.h. ich muss nur 17.000 Euro versteuern? Dann bekommt man die Lohnsteuer wieder oder bezieht sich dies auch auf die Rentenversicherung etc.?

Vielen Dank :)

LG Anna
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerberechnung mit Verlustvortrag

Beitrag von muemmel »

D.h. ich muss nur 17.000 Euro versteuern? Ja.
Dann bekommt man die Lohnsteuer wieder oder bezieht sich dies auch auf die Rentenversicherung etc.? Das bezieht sich auf Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. SV-Beiträge werden nicht erstattet.
annalostken
Beiträge: 3
Registriert: 3. Sep 2016, 14:37

Re: Steuerberechnung mit Verlustvortrag

Beitrag von annalostken »

Hallo,

d.h. bei 50.000 Euro habe ich Steuern von rund 10.500 Euro, bei 17.000 Euro Steuern von rund 870 Euro. Differenz von 9630 Euro wird mir erstattet?

Ist dabei noch auf einen Steuerfreibeterag zu achten etc.?

LG Anna
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerberechnung mit Verlustvortrag

Beitrag von muemmel »

Differenz von 9630 Euro wird mir erstattet? Wenn Sie Kirchensteuer zahlen - ja. Sonst ist es weniger, weil der Steuerabzug insgesamt geringer war.
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