Hallo zusammen. Ich hoffe Ihr könnt bei mir ein wenig Licht in's Dunkel bringen bei meinem Anliegen. Es geht um folgendes: Ich habe in 2015 für einen gemeinnützigen Verein die komplette Webseite erstellt und betreue diese auch weiterhin. Ich habe dafür keinen "Lohn" erhalten (Stichwort: 720,- € Ehrenamtspauschale). Kann ich jetzt "einfach" eine Aufwandsspende an den Verein angeben? Wenn ja, in welcher Höhe? Auch mit dem Pauschbetrag von 720,- €? Und welche Voraussetzungen müssen beiderseits dann erfüllt werden?
Vielen Dank Timo
Aufwandsspende - Ehrenamtliche Tätigkeit
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Re: Aufwandsspende - Ehrenamtliche Tätigkeit
diese Ehrenamtspauschale kann nur gewährt werden, wenn auch das Geld vom Verein an Sie gezahlt wurde!
Der Verein muss das entsprechend seiner Satzung mache. Fragen Sie doch mal nach ( viele Vereine haben auch Steuerberater...), aber einfach angeben: ich habe gearbeitet und will 720,-- abziehen, geht nicht!
Lia
Der Verein muss das entsprechend seiner Satzung mache. Fragen Sie doch mal nach ( viele Vereine haben auch Steuerberater...), aber einfach angeben: ich habe gearbeitet und will 720,-- abziehen, geht nicht!
Lia
Re: Aufwandsspende - Ehrenamtliche Tätigkeit
diese Ehrenamtspauschale kann nur gewährt werden, wenn auch das Geld vom Verein an Sie gezahlt wurde! Das war wohl mal so, ist jetzt aber nicht mehr so - es muß nur buchhalterisch als Ausgang und dann wieder als Spendeneingang erfaßt werden: http://www.vereinsbesteuerung.info/leit ... .htm#2.1.2.