Hallo liebes Forum,
ich bin Angestellter und freiwillig gesetzlich versichert. In 2015 war ich 1 Monat in Elternzeit und musste für diese Zeit die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an meine gesetzliche Krankenversicherung selbst zahlen. Die restliche Zeit des Jahres wurden die Beiträge ganz normal über den Arbeitgeber abgeführt.
Die über den Arbeitgeber gezahlten Beiträge stehen in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeilen 11 und 13 ("Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen laut
Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung")
Die selbst gezahlten Beiträge während meiner Elternzeit habe ich daher in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeilen 23 und 24 angegeben.
Diese wurden aber vom Finanzamt nicht anerkannt.
Sind die selbst gezahlten Beiträge während der Elternzeit wirklich nicht absetzbar?
Oder müssen diese Beiträge an einer anderen Stelle eingetragen werden?
Danke und viele Grüße
harry1230
Krankenversicherung in Elternzeit
Re: Krankenversicherung in Elternzeit
Sind die selbst gezahlten Beiträge während der Elternzeit wirklich nicht absetzbar? Doch, sind sie. Was hat denn das FA als Begründung geschrieben?
Oder müssen diese Beiträge an einer anderen Stelle eingetragen werden? Allerdings - über Zeile 23 steht ja nun unübersehbar, daß in dem Bereich Beiträge zu privaten Versicherungen eingetragen werden. Und daß Sie gesetzlich versichert sind, wissen Sie doch. Korrekt wären die Zeilen 16 und 18 gewesen. Schreiben Sie einen Einspruch und erklären darin, daß Sie versehentlich die falschen Zeilen gewählt haben und es sich bei den Beiträgen trotzdem um Vorsorgeaufwendungen im Sinn des § 10(1) Nr. 3 EStG handelt.
Oder müssen diese Beiträge an einer anderen Stelle eingetragen werden? Allerdings - über Zeile 23 steht ja nun unübersehbar, daß in dem Bereich Beiträge zu privaten Versicherungen eingetragen werden. Und daß Sie gesetzlich versichert sind, wissen Sie doch. Korrekt wären die Zeilen 16 und 18 gewesen. Schreiben Sie einen Einspruch und erklären darin, daß Sie versehentlich die falschen Zeilen gewählt haben und es sich bei den Beiträgen trotzdem um Vorsorgeaufwendungen im Sinn des § 10(1) Nr. 3 EStG handelt.
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Krankenversicherung in Elternzeit
die Krankenkasse muss doch auch eine Bescheinigung über diese Beiträge Ihnen geschickt haben und auch zwingend dem Finanzamt gemeldet haben! Wenn Sie diese nicht haben, fordern Sie sie nach und begründen Ihren Einspruch damit! Mein Tipp: rufen Sie doch mal den sachbearbeiter an, oft geht das schneller und ohne größeren Aufwand!
Auch Finanzämter machen Fehler, daher muss man immer alles kontrollieren!
Lia
Auch Finanzämter machen Fehler, daher muss man immer alles kontrollieren!
Lia
Re: Krankenversicherung in Elternzeit
rufen Sie doch mal den sachbearbeiter an, oft geht das Stimmt - der kann dann eine sog. "schlichte Änderung" durchführen, was weniger bürokratisch läuft als ein Einspruch. Insofern sollte das zuerst versucht werden...
Re: Krankenversicherung in Elternzeit
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen guten Antworten!
Habe die Zeilen 16 und 18 irgendwie übersehen, werde dies aber nun richtigstellen lassen.
Ich wünsche allen noch einen schönen Abend!
harry1230
vielen Dank für die vielen guten Antworten!
Habe die Zeilen 16 und 18 irgendwie übersehen, werde dies aber nun richtigstellen lassen.
Ich wünsche allen noch einen schönen Abend!
harry1230