Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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viktorstudent
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Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben

Beitrag von viktorstudent »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. Berücksichtigung meiner Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben und NICHT als Werbungskosten.

Nach dem Abschluss meines Bachelorstudiums habe ich angefangen Vollzeit zu arbeiten und habe nebenbei auf Master studiuert. In den vergangenen Jahren konnte ich meine Ausgaben fürs Masterstudium immer als Sonderausgaben absetzten. Dabei habe ich gar keine Werbungskosten angegeben, weil sie den Freibetrag nicht überstiegen und jetzt auch nicht übersteigen. In diesem Jahr habe ich eine Nachzahlung vom Finanzamt bekommen, weil es meine Sonderausgaben als Werbungskosten berücksichtigt hat. Dadurch habe ich den Freibetrag "verloren", weil ich gar keine Werbungskosten angegeben habe. Nun möchte ich ein Einspruch beim Finanzamt einlegen, weiß aber nicht genau, wie ich das besser machen soll. Mir ist nicht klar, ob ich darauf bestehen kann, dass meine Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben berücksichtig werden oder nicht. Wenn nicht, dann würde ich das Finanzamt bitten, mir eine Möglichkeit zu geben meine tatsächlichen Werbungskosten zu berechnen und anzugeben. Sonst würde ich das lassen, weil die Berechnung der Werbungskosten relativ aufwendig ist. Hätte jemand für mich ein Rat, welche Vorgehensweise bei der Situation besser wäre?

Danke und viele Grüße,
Viktor
muemmel
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Re: Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben

Beitrag von muemmel »

Mir ist nicht klar, ob ich darauf bestehen kann, dass meine Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben berücksichtig werden oder nicht. Natürlich nicht. Dafür kann man ein Verfahren wegen mindestens Steuerverkürzung gegen Sie einleiten. Insofern würde ich hier mal ganz schön die Füße still halten, anstatt zu verkünden "Ich habe das falsch angegeben und möchte das auch weiterhin tun dürfen"...
Sonst würde ich das lassen, weil die Berechnung der Werbungskosten relativ aufwendig ist. Mit dem Berechnen der Sonderausgaben hatten Sie doch auch keine Probleme - warum soll derselbe Sachverhalt als WK plötzlich schwer zu berechnen sein?
viktorstudent
Beiträge: 5
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Re: Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben

Beitrag von viktorstudent »

Ich wüsste jetzt nicht, dass ich etwas falsch angegeben habe. Ausgaben fürs Studium gehören nun zu Sonderausgaben und nicht zu Werbungskosten. Die meisten Studenten hoffen eher darauf, dass ihre Ausgaben fürs Studium als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Mein Fall ist genau umgekehrt.

Ich habe auch nicht gesagt, dass Werbungskosten "schwer zu berechnen" sind. Das ist eher Zeitaufwändig.

Hätte jemand eventuell noch eine anderen Vorschlag wie man vorgehen sollte?
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben

Beitrag von muemmel »

Ausgaben fürs Studium gehören nun zu Sonderausgaben und nicht zu Werbungskosten. Falsch. Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung sind Sonderausgaben, jede weitere Ausbildung gehört zu den Werbungskosten.
Die meisten Studenten hoffen eher darauf, dass ihre Ausgaben fürs Studium als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ja, weil die keine Einnahmen während des Studiums haben und daher auf einen Verlustvortrag hoffen - das hat ja nun nichts mit Ihrem Fall zu tun.
Hätte jemand eventuell noch eine anderen Vorschlag wie man vorgehen sollte? Wenn Sie meinem Rat nicht folgen wollen, dann schreiben Sie wenigstens "Selbstanzeige" über Ihren Brief - denn darauf läuft es hinaus...
viktorstudent
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Re: Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben

Beitrag von viktorstudent »

muemmel hat geschrieben:Ausgaben fürs Studium gehören nun zu Sonderausgaben und nicht zu Werbungskosten. Falsch. Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung sind Sonderausgaben, jede weitere Ausbildung gehört zu den Werbungskosten.
Die meisten Studenten hoffen eher darauf, dass ihre Ausgaben fürs Studium als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ja, weil die keine Einnahmen während des Studiums haben und daher auf einen Verlustvortrag hoffen - das hat ja nun nichts mit Ihrem Fall zu tun.
Danke für die Erklärung!

D.h. ich könnte ganz höfflich beim Finanzamt nachfragen, ob ich meine Werbungskosten noch nachreichen kann, mit der Begründung, dass ich meine Ausgaben fürs Studium statt als Sonderausgaben als Werbungskosten berücksichtig wurden?
muemmel
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Re: Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben

Beitrag von muemmel »

Nö. Sie können richtigstellen, daß Ihre Studienkosten irgendwie fälschlich zu Sonderausgaben wurden - dann werden Sie nachzahlen, da WK bekanntlich erst ab dem 1001. Euro berücksichtigt werden, Sonderausgaben hingegen schon ab Euro Nr. 37. Sie können aber nichts nachreichen - es ist nämlich Ihre eigene Schuld, wenn Sie Ausgaben, die Sie hatten, nicht angeben: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__173.html
Mein Rat, die Füße stillzuhalten, war schon ernstgemeint...
viktorstudent
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Registriert: 16. Aug 2016, 18:23

Re: Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben

Beitrag von viktorstudent »

Vielen Dank für Ihre Antworten! Dann werde ich das auch so machen. Im nächsten Jahr werde ich die Ausgaben fürs Studium als Werbungskosten angeben. Ich wusste nämlich gar nicht, dass die Angabe als Sonderausgaben falsch war. :?
muemmel
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Re: Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben

Beitrag von muemmel »

Nachtrag: Der aktuelle Bescheid, für 2015 vermutlich, ist ja noch nicht rechtskräftig, denn den haben Sie ja gerade erst erhalten, richtig? Da können Sie noch Einspruch einlegen und als Begründung schreiben "Leider habe ich vergessen, folgende WK anzugeben, und möchte diese hiermit nachreichen" - was ich oben über das Nachreichen schrieb, bezog sich auf rechtskräftige Bescheide. Insofern ist für 2015 noch was rauszuholen, für die Jahre davor nicht, weil die Bescheide halt rechtskräftig sind.
viktorstudent
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Re: Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben

Beitrag von viktorstudent »

muemmel hat geschrieben:Nachtrag: Der aktuelle Bescheid, für 2015 vermutlich, ist ja noch nicht rechtskräftig, denn den haben Sie ja gerade erst erhalten, richtig? Da können Sie noch Einspruch einlegen und als Begründung schreiben "Leider habe ich vergessen, folgende WK anzugeben, und möchte diese hiermit nachreichen" - was ich oben über das Nachreichen schrieb, bezog sich auf rechtskräftige Bescheide. Insofern ist für 2015 noch was rauszuholen, für die Jahre davor nicht, weil die Bescheide halt rechtskräftig sind.
Ja, den Bescheid habe ich vor zwei Wochen erhalten. Dann reiche ich die WK doch noch nach. Vielen Dank! :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausgaben fürs Studium als Sonderausgaben

Beitrag von muemmel »

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat - also geht das noch. Zahlen müssen Sie erstmal trotzdem, da eine "Aussetzung der Vollziehung" wohl eher nicht in Frage kommen wird. Nach erfolgreicher Änderung des Bescheides kriegen Sie die ja höchstwahrscheinlich entstehende Überzahlung dann erstattet.
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