Ausbildung steuerlich im Studium gelten machen *Zweitstudium*

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Matt23
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Registriert: 18. Mai 2016, 16:13

Ausbildung steuerlich im Studium gelten machen *Zweitstudium*

Beitrag von Matt23 »

Sehr geehrte Steuer-Experten :)
ich befinde mich momentan im 2 Semester des Studiums und habe vorher eine Ausbildung in meinem Fachbereich absolviert. Wie kann ich die Ausbildung nun steuerlich geltend machen, sprich in welche Anlage muss ich das Angeben um vorgezogene Werbungskosten für das Studium beantragen zu können?

http://www.lohnsteuerhilfe.net/content/ ... e-absetzen (die info dass es funktionieren soll habe ich von dieser Seite)


Gruß Matt
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausbildung steuerlich im Studium gelten machen *Zweitstudium*

Beitrag von muemmel »

Nun ja - das Absetzen der "Studentenbude" funktioniert inzwischen nur noch bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung: Also nicht, wenn der andere Wohnsitz, das Zimmer bei den Eltern ist. Zur Frage: Man nimmt den gewöhnlichen Mantelbogen und setzt oben das Kreuz bei "Antrag auf Verlustfeststellung". Und man denke dran, daß jeglicher Job, außer Minijobs, den Verlustvortrag "killt".
Matt23
Beiträge: 3
Registriert: 18. Mai 2016, 16:13

Re: Ausbildung steuerlich im Studium gelten machen *Zweitstudium*

Beitrag von Matt23 »

Komisch dass in dem Artikel von 2013 genau das Gegenteil steht, nämlich das eben keine Doppelte Haushaltsführung vorliegen muss.
Warum funktioniert der Antrag auf Verlustfeststellung nicht wenn ich einen Ferienjob über zwei Monate gemacht habe in dem ich Lohnsteuergezahlt habe?

Gruß matt
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausbildung steuerlich im Studium gelten machen *Zweitstudium*

Beitrag von muemmel »

Komisch dass in dem Artikel von 2013 genau das Gegenteil steht Nö, das ist nicht komisch, bloß veraltet - früher ging das mal. Jetzt geht es nicht mehr: http://www.studis-online.de/StudInfo/St ... hp?seite=2
Warum funktioniert der Antrag auf Verlustfeststellung nicht wenn ich einen Ferienjob über zwei Monate gemacht habe in dem ich Lohnsteuergezahlt habe? Weil das Einkommen gegen die Ausgaben gerechnet wird. In 2 Monaten werden Sie so 2.000 Euro verdient haben (es zählt der Bruttolohn) - waren Ihre Ausgaben höher, insbesondere unter dem Aspekt, daß die Miete nicht absetzbar ist? Wenn nicht - wo genau soll dann der Verlust sein? Eine ganz gewöhnliche Steuererklärung macht hingegen Sinn, um die gezahlte Lohnsteuer wieder zurück zu bekommen.
Matt23
Beiträge: 3
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Re: Ausbildung steuerlich im Studium gelten machen *Zweitstudium*

Beitrag von Matt23 »

okay, muemmel vielen dank für die info. Endlich herrscht jetzt Klarheit!!
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