ich möchte gerne fragen, ob eine der folgenden Beratungen ähnlich wie bei einer Steuerberatung absetzbar sind, und zwar
- Beratung zur Versicherung bei der Verbraucherschutzzentrale
- Beratung zur Geldanlage bei der Verbraucherschutzzentrale
Bei der Geldberatung ging es auch um Riestern?
Einzahlungen im Rahmen eines Riestes Vertrags sind ja auch bis zu einer Höchstgrenze absetzbar. Für mich besteht hier thematisch schonmal ein Zusammenhang.
Weil auch Steuerberatung absetzbar sind, liegt es nahe, dass es auch so ist. Wahrscheinlich, um die Bürger etwas bei der sachgerechten Erstellung bzw. Versicherung und Geldanlage zu unterstützen.
Weiß jemand sicher, ob das geht?