Verlustvortrag Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ReCracked
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Verlustvortrag Studium

Beitrag von ReCracked »

Hallo :)

Mein Name ist Michael, 26 Jahre alt, ich bin neu hier und... joa, hätte da mal ein paar Fragen zum Verlustvortrag für Ausgaben während des Studiums ^^

Also, ich falle gleich mal mit der Tür ins Haus...

Ich habe 2008 - 2014 studiert und währenddessen Fahrtkosten sowie Studiengebühren gehabt.
2 Semester waren Praxissemester in denen ich in einer anderen Stadt war, dort eine Wohnung hatte (Untermietvertrag gibts auch)
Während des Studiums hab ich manchmal etwas gejobbt und dann auch Steuererklärungen gemacht.
Nach dem Studium bin ich dann etwas über ein Jahr durch die Welt gereist und habe jetzt zum Januar diesen Jahres meine erste Arbeit aufgenommen.
Mitte letzten Jahres hatte ich zum ersten mal vom Verlustvortrag fürs Studium gehört und dass man das ja bis 7 Jahre rückwirkend auf folgende Einkünfte und die entsprechenden Steuern anrechnen lassen kann.
Nun stellt sich mir so die Frage... was genau kann ich denn anrechnen lassen, und wo schreib ichs in den Formularen hin ?
Ausgaben wären so...
- Fahrtkosten Wohnung (der Eltern) <> Uni (~25km) über 6 Semester
- eigene Wohnung über 2 Semester (Praxissemester)
- Fahrtkosten während der Praxissemester (eigene Wohnung <> Meldeadresse, also Wohnung der Eltern)
- Werbungskosten allgemein
- Laptop (zählt das extra?)
- Semesterbeiträge

Da ich jetzt die Steuererklärung für 2015 mache, würde ich das da gern schon mal mit reinschreiben, sodass es dann nächstes Jahr mit den EInkünften 2016 verrechnet werden kann. Für 2015 habe ich keinerlei Einkünfte gehabt, da ich ja im Ausland unterwegs war.
Kann man eine solche Reise eigentlich als Bildungsreise deklarieren? Man lernt ja Sprachen und auch sonst so einiges nützliches fürs Berufsleben ^^

Wäre super wenn mir da jemand etwas weiterhelfen könnte, damit ich erstmal einen Ansatz habe wie das genau abläuft. Ggf sollte ich mir dann auch einen Steuerberater dazu nehmen?

Schonmal danke im Vorraus :)

lg, Michael
muemmel
Beiträge: 4835
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Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von muemmel »

damit ich erstmal einen Ansatz habe wie das genau abläuft Es handelt sich überhaupt nur dann um vortragbare Werbungskosten, wenn es eine Zweitausbildung ist. Und das ist offenbar nicht der Fall. Sie können also für 2009 bis 2014 Anträge auf Verlustfeststellung stellen, aber man wird die ablehnen. Dagegen können Sie dann in in Widerspruch gehen unter Hinweis auf die am Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren. Und falls der dann irgendwann mal in Ihren Sinne entscheidet, haben Sie da evtl. was von.
Da ich jetzt die Steuererklärung für 2015 mache Und das soll jetzt welchen Sinn haben?
ReCracked
Beiträge: 2
Registriert: 10. Apr 2016, 15:18

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von ReCracked »

Warum ich für 2015 eine Steuererklärung mache... nun ja, wenn ich keine mache, erhalte ich ja eine Aufforderung eine zu machen. Also kann ich doch auch gleich eine abschicken, oder?

Und da ja dieses Verluste Vortragen max 7 Jahre rückwirkend funktioniert ist die Steuererklärung für 2015 ja auch die letzte Möglichkeit die Verluste aus 2008 mit vorzutragen.(und wenns nur die 3 monate sind, studium beginnt ja im oktober).
Ob nur zweitausbildungen zählen oder auch erstausbildungen wird ja wie erwähnt gerade diskutiert, mal sehen ;)
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von muemmel »

Und da ja dieses Verluste Vortragen max 7 Jahre rückwirkend funktioniert ist die Steuererklärung für 2015 ja auch die letzte Möglichkeit die Verluste aus 2008 mit vorzutragen. Ich schrieb es doch schon - will man Verluste feststellen lassen, macht man für das betreffende Jahr einen Antrag auf Verlustfeststellung. Und das geht für 2008 nicht mehr.
nun ja, wenn ich keine mache, erhalte ich ja eine Aufforderung eine zu machen. Das wäre der Fall, wenn man Verluste für die Jahre vor 2015 feststellt. Das wird aber nicht der Fall sein. Und darum ist eine Erklärung für 2015 sinnfrei.
StephanM
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Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von StephanM »

@ReCracked:
Verlust/Aufwand ist in dem Jahr geltend zu machen, in dem er entstanden ist. Daraus kann ein Verlustvortrag in das Folgejahr entstehen, sofern es keine Verrechnung mit Einkünften gibt.

Studiumskosten sind bei Erstausbildung/Erststudium Sonderausgaben, die nicht zum Verlustvortrag werden.

Die Verlustfeststellung ist bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich, wegen der Festsetzungsfrist. Aber nur dann, wenn in dem betreffenden Jahr noch keine Steuerfestsetzung erfolgt ist. Für die Jahre, in denen du gejobbt hast und bereits eine Steuerveranlagung vorliegt, ist ein nachträglicher Ansatz von Aufwendungen ausgeschlossen.
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