Auslandspraktikum EU - Was zurückholen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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biagotti
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Registriert: 8. Apr 2016, 13:54

Auslandspraktikum EU - Was zurückholen?

Beitrag von biagotti »

Liebe Community,

vergangenes Jahr absolvierte ich ein Auslandspraktikum in Irland. Mich interessiert für die kommende Steuerklärung, welche Kosten ich absetzen kann.
Als Hinweis: Ich verdiente über 1000 Euro, die ich jedoch bereits in Irland versteuert habe und war mehr als 183 Tage dort angestellt. Ich befinde mich zudem im Masterstudium.

Nun wäre meine Frage, was ich hiervon absetzen kann?
  • Reisekosten: Hin- & Rückflug sollten denke ich absetzbar sein? Übesehe ich sonstige Kosten die in dieses Gebiet fallen? Etwa eine Fahrradanschaffung vor Ort (primäres Verkehrsmittel zur Arbeit?
  • Verpflegungsmehraufwand? Davon laß ich in einem anderen Beitrag hier zu Auslandspraktika. Wie sind diese zu berechnen und sind sie absetzbar?
  • Auslandskrankenversicherung: Ich schloß eine deutsche Auslandskrankenversicherung ab.
  • Problem Miete: Die Miete war äußerst hoch in Irland, weshalb die Anführung dessen in der Steuererklärung wichtig wäre. Es liegt aber das Problem vor, dass es keinen Mietvertrag offiziell gab. Dieser war auf meinen Mitbewohner ausgeschrieben. Ich überwies daher die Miete monatlich an sein privates Konto. Gibt es irgendeine andere Möglichkeit abgesehen von einem offiziellen Mietvertrag, die Miete so nachzuweisen, dass es vom Finanzamt akzeptiert wird? Würden Überweisungsnachweise oder ein Schriftstück vom Vermieter helfen, der nachträglich versichert, dass ich dort nach seinem Wissen gelebt habe?
Ich gehe davon aus, dass all dies unter Werbungskosten fällt? Zudem könnte mir jemand vielleicht beantworten ab wie viel Euro sich so etwas überhaupt lohnt?

Da dies meine erste Steuererklärung wird, bitte ich um Nachsicht, sollten die Fragen hinlänglich bekannte Fragen abdecken. Ich fand dennoch bisher keine eindeutigen Auskünfte.

Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe! Ich freue mich auf die Antworten.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Auslandspraktikum EU - Was zurückholen?

Beitrag von muemmel »

Mangels Aufenthalt und Einkommen in D bestand gar keine Steuerpflicht in D - da gibt es auch keinen Verlustvortrag.
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