Grund für Beschränkung zum Abzug der Vorsorgeaufwendungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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user291006
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Registriert: 6. Mär 2016, 14:18

Grund für Beschränkung zum Abzug der Vorsorgeaufwendungen

Beitrag von user291006 »

Hallo,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2015 und mich würde mal interessieren warum man eigentlich nur 60 % der Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Abzug bringen kann. So rechnet jedenfalls Elster.

Habe ich beispielsweise 5000 EUR (inkl. Arbeitgeberanteil) insgesamt in die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 2015 als Arbeitnehmer eingezahlt passiert nun folgendes in Elster 5000 EUR * 80 % (ansetzbarer Anteil gemäß EStG) = 4.000 EUR - 2.500 EUR steuerfreier Arbeitgeberanteil = 1.500 EUR Sonderausgabenabzug.
Obwohl ich also 2.500 EUR als Arbeitnehmeranteil an die Rentenversicherung bezahlt habe, kommen davon nur 1.500 EUR in der Steuererklärung zum Abzug (60 %).

Wenn ich später einmal im Jahr 2050 in Rente gehe, ist dagegen meine Rente zu 100 % Steuerpflichtig. Heute kann ich aber nur 60 % absetzen.
Wo ist die Logik dahinter? Andere Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Riester kann ich doch auch zu 100% (bis 2.100 EUR) zum Abzug bringen und muss dann im Gegenzug in der Rentenphase auch 100% versteuern.
Luk
Beiträge: 2
Registriert: 6. Mär 2016, 19:44

Re: Grund für Beschränkung zum Abzug der Vorsorgeaufwendungen

Beitrag von Luk »

Hallo,

im Rahmen der Ermittlung von Altersvorsorgeaufwendungen ist die Berechnung von Elster natürlich richtig.
In 2014 sind 80% der Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung steuerlich ansetzbar gem. § 10 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4 "Im Kalenderjahr 2013 sind 76 Prozent der nach den Sätzen 1 bis 3 ermittelten Vorsorgeaufwendungen anzusetzen.". Der genannte Prozentsatz erhöht sich somit jährlich um 2%, in 10 Jahren sind dann 100% abzugsfähig.
Weiterhin wird in Satz 5 erwähnt, dass bei der Ermittlung der Sonderausgaben der Arbeitgeberanteil wieder abgezogen wird. Ist sofern ja nachvollziehbar, dass der Arbeitnehmer keine Sonderausgaben ansetzen kann, die er überhaupt nicht geleistet hat, sondern der Arbeitgeber.

Für Riesterverträge existiert ein separater Höchstbetrag. Wieso, entzieht sich meiner Kenntnis.

Viele Grüße
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