Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Anwendung des begrenzten Realsplittings bei meiner Ex-Frau.
Folgender Fall: meine Ex-Frau hatte im Jahr 2013 Einkünfte i.H. von 14.477 Euro aus Unterhalt von mir (7.200 Euro) und weitere Einkünfte aus Erwerbsminderunsrenten (7.379 Euro) unter Berücksichtigung des Werbungskosten-Pauschbetrages (siehe Auszug aus dem Steuerbescheid). Ein Teil der Renten wurde als Nachzahlung für mehrere Jahre gezahlt.
Sie hat dem begrenzten Realsplitting zugestimmt und verlangt nun von mir den Ausgleich ihrer Steuerlast von 364 Euro.
104 Euro davon sind für mich auch vollkommen unstrittig - die 260 Euro jedoch beziehen sich auf § 34 Abs. 1 EStG, also auf die Rentennachzahlung, und resultieren nicht aus meiner Unterhaltsleistung.
Nun argumentiert sie natürlich so, dass sie aufgrund meiner Unterhaltszahlung und ihrer Zustimmung zum begrenzten Realsplitting überhaupt erst steuerpflichtig geworden ist.
Was ist nun richtig? Muss ich ihr auch die 260 Euro erstatten?
Ich bin für eure Hilfe sehr dankbar!
Viele Grüße
manwald
Nachteilsausgleich bei Realsplitting - was genau muss ausgeglichen werden?
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Nachteilsausgleich bei Realsplitting - was genau muss ausgeglichen werden?
ohne die Versteuerung der Unterhaltszahlungen hätte sie ESt 0,--!
Und Sie sparen doch deutlich mehr als 260,-- - warum so kleinlich und mE denken Sie falsch - Sie MÜSSEN alles tragen!
Lia
Und Sie sparen doch deutlich mehr als 260,-- - warum so kleinlich und mE denken Sie falsch - Sie MÜSSEN alles tragen!
Lia
Re: Nachteilsausgleich bei Realsplitting - was genau muss ausgeglichen werden?
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Kann jemand bestätigen, dass dies tatsächlich so ist? Es geht ja hier nicht um kleinlich sein oder nicht, sondern um Rechtsgrundlagen.
Viele Grüße
manwald
vielen Dank für Ihre Antwort.
Kann jemand bestätigen, dass dies tatsächlich so ist? Es geht ja hier nicht um kleinlich sein oder nicht, sondern um Rechtsgrundlagen.
Viele Grüße
manwald