Masterstudium aus versehen als Sonderausgaben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steuer?
Beiträge: 2
Registriert: 25. Feb 2016, 13:54

Masterstudium aus versehen als Sonderausgaben

Beitrag von Steuer? »

Hallo liebe Community,

wie bei so vielen anderen auch steht auch bei mir zur Zeit die Arbeit an der Steuererklärung an. Nachdem meine Kenntnisse bezüglich Steuern langsam aber sicher mehr werden, ist mir aufgefallen, dass ich anfang 2014 (für 2013) in meiner Steuererklärung fälschlicherweise meine Kosten für mein Masterstudium als Sonderausgaben (anstelle von Werbungskosten) angegeben habe. Im Jahr 2013 und 20104 hatte ich auch noch keine Einnahmen. Den gleichen Fehler habe ich auch für 2014 anfang 2015 gemacht.

Nachdem ich jetzt an meiner Steuererklärung für 2015 sitze ist mir dieser Fehler aufgefallen und würde daher gerne wissen ob es noch etwas gibt was ich jetzt tun kann?

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Viele Grüße,
Markus
muemmel
Beiträge: 4844
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Masterstudium aus versehen als Sonderausgaben

Beitrag von muemmel »

Ganz einfach - statt einer Steuererklärung stellen Sie einfach für 2013 und 2014 einen Antrag auf Verlustfeststellung (da gibt es so ein Kästchen oben auf den Formularen, wo man das ankreuzen kann). Und dann sollte das FA die entsprechenden Verluste feststellen. Die Erklärung für 2015 würde ich vorläufig nicht machen, denn die Verluste werden ja dann nach 2015 vorgetragen, wozu es praktisch ist, daß deren Höhe erstmal vom FA festgestellt wird.
Steuer?
Beiträge: 2
Registriert: 25. Feb 2016, 13:54

Re: Masterstudium aus versehen als Sonderausgaben

Beitrag von Steuer? »

Hallo,

schonmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich hattee für meine Steuererklärungen in 2013 und 2014 bereits den Haken bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt.

Kann ich die dann einfach nochmal neu ausfüllen und abschicken? Weil im Grunde habe ich die Kosten ja schonmal angegeben gehabt.

Nochmals vielen Dank und ich entschuldige mich dafür, dass das wahrscheinlich total banal ist, aber ich bin mir total unsicher.

Viele Grüße,
Markus
muemmel
Beiträge: 4844
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Masterstudium aus versehen als Sonderausgaben

Beitrag von muemmel »

Na ja, die nachträgliche Korrektur einer Erklärung ist eigentlich nur zu Ungunsten des Steuerzahlers zulässig. Ich würde es trotzdem mit "noch mal ausfüllen und abschicken" versuchen - mehr als ablehnen kann das FA ja nicht.
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