Ich habe eine Frage bzgl. Absetzbarkeit von Unterhaltskosten.
Ich lebe seit längerer Zeit mit meiner Freundin zusammen. Sie studiert und hat kein Einkommen. Ich bin als Angestellter beschäftigt. Wegen Alter und Semesterzahl hat sie keinen Anspruch auf Bafög. Als Studentin hat sie nach meinem Verständnis auch keinen Anspruch auf ALG2. Höchstens könnte sie wohl Wohngeld beantragen.
Kann ich unter diesen Vorraussetzungen Unterhaltskosten für sie geltend machen und wenn ja in welcher Höhe? Müssen wir nachweisen, dass sie z.B. Wohngeld beantragt und gemindert bekommen hat?
Unterhaltskosten für studierende Freundin
Re: Unterhaltskosten für studierende Freundin
Hallo,
meines Erachtens geht da gar nichts, da ihr nicht verheiratet seid und somit von deiner Seite keine Unterhaltspflicht besteht.
Gruß
Jacob
meines Erachtens geht da gar nichts, da ihr nicht verheiratet seid und somit von deiner Seite keine Unterhaltspflicht besteht.
Gruß
Jacob
Re: Unterhaltskosten für studierende Freundin
Hallo,
nach meinem Wissen wird eine nicht-eheliche Gemeinschaft als sog. Bedarfsgemeinschaft bei dem Bezug von Sozialleistungen (Alg2, Wohngeld) betrachtet, d.h das Einkommen des Partners wird voll angerechnet und daraus resultiert die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen. D.h. wenn meine Freundin arbeitslos wäre, läge der Fall relativ eindeutig:
"Wird die staatliche Unterstützung aus den oben genannten Gründen verwehrt, kann der unterhaltsleistende Partner die von ihm an den bedürftigen Partner geleisteten Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a EStG steuerlich absetzen."
(http://www.juraforum.de/lexikon/Nichteh ... leistungen)
nach meinem Wissen wird eine nicht-eheliche Gemeinschaft als sog. Bedarfsgemeinschaft bei dem Bezug von Sozialleistungen (Alg2, Wohngeld) betrachtet, d.h das Einkommen des Partners wird voll angerechnet und daraus resultiert die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen. D.h. wenn meine Freundin arbeitslos wäre, läge der Fall relativ eindeutig:
"Wird die staatliche Unterstützung aus den oben genannten Gründen verwehrt, kann der unterhaltsleistende Partner die von ihm an den bedürftigen Partner geleisteten Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a EStG steuerlich absetzen."
(http://www.juraforum.de/lexikon/Nichteh ... leistungen)
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Re: Unterhaltskosten für studierende Freundin
Hallo,
habe mich zur selben Problematik schlau gemacht und bin im Juraforum auf"deine" Ausführungen gestoßen.
Auch ich gehe davon aus, dass man als unterhaltsleistender Partner in diesem Fall die Unterstützung als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.
Gruß
Ratatouille
habe mich zur selben Problematik schlau gemacht und bin im Juraforum auf"deine" Ausführungen gestoßen.
Auch ich gehe davon aus, dass man als unterhaltsleistender Partner in diesem Fall die Unterstützung als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.
Gruß
Ratatouille