Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich habe für das Jahr 2014 Aufwendungen für die Wohnungssuche geltend gemacht, die das Finanzamt aber nicht anerkannt hat. Zum Hintergrund: Ich plante, meinen Lebensmittelpunkt und damit meine Arbeitsstelle in eine andere Region zu verlagern und habe vorab, bevor ich eine neue Arbeitsstelle hatte, mich bereits nach einer neuen Wohnung umgesehen und mehrere Wohnungsbesichtigungen und damit auch Fahrten dorthin und wieder zurück gehabt. Kann ich diese Kosten als Werbungskosten absetzen, obwohl ich die neue Arbeitsstelle zu dem Zeitpunkt noch nicht hatte?
Über Rückmeldungen wäre ich Euch sehr dankbar.
Viele Grüße
Sara
Aufwendungen für Wohnungssuche
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Aufwendungen für Wohnungssuche
und bis heute keine neue Arbeitsstelle? Dann ist die Ablehnung des FA berechtigt - kann ja jeder sagen, er suche einen Job und fährt durch Deutschland und will seine Ausgaben absetzen!
Wenn allerdings zeitnah sowohl Job als auch Wohnung dort, sind die Chancen die Kosten anerkannt zu bekommen nach Einspruch groß!
Lia
Wenn allerdings zeitnah sowohl Job als auch Wohnung dort, sind die Chancen die Kosten anerkannt zu bekommen nach Einspruch groß!
Lia
Re: Aufwendungen für Wohnungssuche
Hallo Lia,
vielen Dank für deine Antwort. Doch, seit März 2015 habe ich nun eine neue Arbeitsstelle. Dann werde ich das so in meinem Einspruch begründen.
Viele Grüße
Sara
vielen Dank für deine Antwort. Doch, seit März 2015 habe ich nun eine neue Arbeitsstelle. Dann werde ich das so in meinem Einspruch begründen.
Viele Grüße
Sara