Kosten Zweitausbildung als Sonderausgaben für einen Widerspruch angeben?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
w3lcome
Beiträge: 3
Registriert: 6. Jan 2016, 22:37

Kosten Zweitausbildung als Sonderausgaben für einen Widerspruch angeben?

Beitrag von w3lcome »

Hallo zusammen,

ich habe letztens meine Steuererklärung für 2014 abgegeben. 2014 war ich noch Student und als Werkstudent angestellt. Mir ist bei der Steuererklärung der Fehler unterlaufen, dass ich nicht richtig auf meine Gehaltsabrechnung geschaut habe. Ich dachte, dass ich als Werkstudent Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt habe. Diese Beiträge musste ich als Werkstudent jedoch nicht zahlen.

Somit habe ich es mir einfach gemacht. Schnell den Brutto-Netto Rechner angeschmissen und für mich festgestellt, dass der Arbeitnehmerfreibetrag der Werbungskosten ausreichen sollte um unter den Grundfreibetrag zu kommen. Dem ist nicht so... statt die minimalen Steuern wiederzubekommen muss ich nun nachzahlen.

Jetzt stelle ich mir die folgenden Fragen. Unter der Berücksichtigung, dass ich vor meinem Studium eine Ausbildung gemacht habe:
1. Mein Studium zählt als Zweitausbildung. Somit stellen die Kosten nach gängiger Informationsquellen Werbungskosten und keine Sonderausgaben dar. Meine Studienkosten erreichen nicht den Arbeitnehmerfreibetrag. Könnte ich trotz Zweitausbildung meine Studienkosten als Sonderausgaben angeben und gleichzeitig den Arbeitnehmerfreibetrag mitnehmen?
- Beispiel: 1000 Arbeitnehmerfreibetrag + 600 Ausbildungskosten als Sonderausgaben
2. Wenn ja: Zählen neben den Studiengebühren auch Druckkosten (wie z.B. von der Masterarbeit) als Sonderausgaben?
3. Kann ich solche Kosten im Rahmen des Widerspruchs überhaupt noch angeben?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Viele Grüße
w3lcome
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kosten Zweitausbildung als Sonderausgaben für einen Widerspruch angeben?

Beitrag von muemmel »

Könnte ich trotz Zweitausbildung meine Studienkosten als Sonderausgaben angeben und gleichzeitig den Arbeitnehmerfreibetrag mitnehmen? Nö. Wann es Werbungskosten sind und wann Sonderausgaben, legt das Einkommensteuergesetz fest und nicht der Steuerzahler nach Lust und Laune. Es gibt aber trotzdem einen Ausweg - nehmen Sie die Steuererklärung einfach zurück: http://www.steuertipps.de/steuererklaer ... erklaerung
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kosten Zweitausbildung als Sonderausgaben für einen Widerspruch angeben?

Beitrag von schlauelia »

es ist mir unklar, warum eine Nachzahlung rauskommt, nur weil man "dachte", es wurden PV + AV-Beiträge gezahlt? Dieses steht doch auf der Lohnsteuerbescheinigung explizit drauf.
Der AG muss doch die richtigen LoSt-Beträge abziehen, so dass normalerweise keine NZ rauskommen kann.
Wurden auch alle KV-Beiträge angegeben, denn als Student muss man ja auch versichert sein. Und die Studienkosten ( auch Druckkosten Masterarbeit...)liegen - mit Fahrtkosten zum Job und zur Uni dennoch unter 1.000,-??

Der Rechtsbehelf heißt: Einspruch ( nicht Widerspruch) und muss innerhalb eines Monats nach Steuerbescheid eingelegt werden.

Nochmal alles prüfen!
Lia
w3lcome
Beiträge: 3
Registriert: 6. Jan 2016, 22:37

Re: Kosten Zweitausbildung als Sonderausgaben für einen Widerspruch angeben?

Beitrag von w3lcome »

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mich nochmal kritisch mit meinen Ausgaben und der Anrechenbarkeit auseinandergesetzt und einiges besser verstanden.

@ schlaulia: Zu den PV und AV Beiträgen: Mein Fehler war, dass ich mein Brutto und die RV auf der Steuererklärung eingetragen habe. Um zusätzlich festzustellen, wie viel ich weniger verdienen müsste, um steuerfrei zu sein, habe ich einfach den Brutto/Netto Rechner angeschmissen. Demnach hätte nach meinem damaligen Verständnis nach Abzug der Werbungskostenpauschale es ausgereicht um steuerfrei zu werden (was im Nachgang nicht stimmt, da die Werbungskostenpauschale schon im Brutto/Netto Rechner berücksichtigt wird). Zusätzlich rechnet der Brutto/Netto Rechner die PV und AV natürlich ein. Darauf habe ich nicht geachtet.

Die KK wurde mit eingerechnet, dafür habe ich einen Bescheid der KK bekommen.

Meine Studienkosten sind tatsächlich in dem Maße nicht so hoch. Ich musste "nur" Verwaltungsgebühren + eine verpflichtende Monatskarte (vergünstigt durch die Uni) für die Öffis zahlen (ein paar hundert EUR). Die Arbeit konnte ich damit auch erreichen. Druckkosten und Bücherkosten hatte ich auch wenig (ca. <100 EUR), da ich in meiner Studienrichtung vor allem digital gearbeitet habe und über die Bib für Studenten viele Bücher kostenlos zur Verfügung stehen. In der Summe sind das am Ende knapp <1.000 EUR. Meinen Rechner konnte ich auch nicht mehr abschreiben.

Daher bleibt die Steuerlast bei mir, sofern ich nicht die Haftpflichtversicherung noch als Vorsorgeaufwendung angebe.

Vielen Dank nochmal für Eure Anregungen!

Viele Grüße
w3lcome
Antworten