Hallo Forum,
ich habe da mal eine Frage. Für das Steuerjahr 2014 wurde für meine Eltern, bei denen ich die Steuererklärung mache, ein Zuwendungsvortrag festgestellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Jahr die Zuwendungen wieder über 20% der gdE liegen ist doch recht hoch. Wird der Zuwendungsvortrag wieder als "Spende" nach §10b behandelt und erhöht so die Zuwendungen für das aktuelle Jahr - oder einfacher: Wird der Zuwendungsvortrag weitergezogen, solange kein oder wenig gdE vorhanden ist, oder verfällt dieser am Ende des Jahres nachdem er festgestellt wurde?
Ich konnte leider keine Durchführungsverordnung finden, die mir dies genau verraten will.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Gruß aus Bremen
Kai
[GELÖST] Zuwendungsvortrag nach §10b EStG
[GELÖST] Zuwendungsvortrag nach §10b EStG
Zuletzt geändert von kmpoppe am 30. Dez 2015, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.