Erststudium - Verlustvortrag nachträglich

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lenkrad
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Registriert: 27. Dez 2015, 21:45

Erststudium - Verlustvortrag nachträglich

Beitrag von Lenkrad »

Liebes Forum,

ich frage mich, ob jemand noch nachträglich einen Verlustvortrag für ein Erststudium beantragen kann.

Hypothetische Situation:

Erstausbildung (Bachelor): Oktober 2007 bis September 2010
Zweitausbildung (Master): Oktober 2010 bis März 2012
Voll beschäftigt: Seit März 2012

Allerdings hat die Person für die Zeiträume 2007-2011 und 2013-2014 bereits Steuererklärungen eingereicht und Bescheide erhalten. Dabei wurden die Ausgaben für das Erststudium allerdings als Sonderausgaben deklariert und vom Finanzamt auf 4000€ begrenzt, wogegen leider kein Einspruch erfolgte. Die Sonderausgaben liefen wegen fehlender Einnahmen dann ins Leere.

Besteht noch eine Aussicht, nachträglich einen Verlustvortrag zu beantragen und abzuwarten, was die Rechtssprechung bzgl. Erststudium bringt?

Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erststudium - Verlustvortrag nachträglich

Beitrag von muemmel »

Besteht noch eine Aussicht, nachträglich einen Verlustvortrag zu beantragen und abzuwarten, was die Rechtssprechung bzgl. Erststudium bringt? Nö. Eine Nachmeldung von Verlusten ist 4 Jahre lang möglich - die sind für 2007-2010 um.
Allerdings hat die Person für die Zeiträume 2007-2011 und 2013-2014 bereits Steuererklärungen eingereicht Warum nicht für 2012? Wenn man nur einen Teil des Jahres arbeitet, ist eigentlich immer mit einer Erstattung zu rechnen, auch wenn die hier, da 10 von 12 Monaten gearbeitet wurde, nicht allzu hoch sein wird. By the way gibt es auch noch Zinsen (aktuell so 10 %, da es 6 % p. a. ab 04/14 sind). Außerdem muß es doch anerkannte Verluste aus 2010/11 geben - das war schließlich das Zweitstudium. Und die sind dann nach 2012 vorzutragen.
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