Abend allerseits
Es geht um eine Zweitstudium, das ich neben dem Beruf machen kann. Das Studium fängt am 1.1.16 an, die Anmeldung erfolgt jedoch dieses Jahr. Ich werde also auch dieses Jahr die Gesamtkosten zahlen müssen. Kann ich diese Kosten in der Abrechnung für 2015 absetzen?
Besten Dank und Gruß
Dieter
Kosten für Weiterbildung im Folgejahr in diesem Jahr absetzen
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Re: Kosten für Weiterbildung im Folgejahr in diesem Jahr absetzen
die Ausgaben sind immer im Jaht der Zahlung steuerliche Ausgaben - da gibt es kein Wahlrecht!
Was ist denn das für ein Studium und wie hoch sind die Ausgaben?
Lia
Was ist denn das für ein Studium und wie hoch sind die Ausgaben?
Lia
Re: Kosten für Weiterbildung im Folgejahr in diesem Jahr absetzen
Anders gesagt: Sie können nicht nur, Sie müssen sogar.
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Re: Kosten für Weiterbildung im Folgejahr in diesem Jahr absetzen
vorausgesetzt das Studium ist beruflich veranlasst...
Mit freundlichen Grüßen
www.steuer-info-blog.de
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