Auslandspraktikum

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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simsche
Beiträge: 1
Registriert: 12. Nov 2015, 16:47

Auslandspraktikum

Beitrag von simsche »

Moin,

mir wurde kommuniziert, das gewisse Ausgaben im Rahmen eines Auslandspraktikums geltend gemacht werden können.

Ich befinde mich im Bachelorstudium und habe ein 6-monatiges Pflichtpraktikum in China absolviert (Feb-Aug 2015).

Der Arbeitgeber hat mir folgendes bezahlt:
- Gehalt (chinesische Währung auf chinesisches Konto)
- Wohnung
- Visumsverlängerung vor Ort

Folgendes musste ich selbst zahlen:
- Hinflug
- Rückflug
- 1. Arbeitsvisum
- Auslandskrankenversicherung
- sonstige Ausgaben

Wäre super könnte mir jemand weiterhelfen! :)
Vielen lieben Dank!
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Auslandspraktikum

Beitrag von muemmel »

mir wurde kommuniziert, das gewisse Ausgaben im Rahmen eines Auslandspraktikums geltend gemacht werden können. Wurde Ihnen auch kommuniziert, daß Sie Ihre Einkünfte zu versteuern haben?
Ich befinde mich im Bachelorstudium Ja, da dürfen Sie dann Ihre Ausgaben (die vom Praktikum und sonstige Ausgaben für das Studium) von den Einkünften abziehen und falls dann am Ende weniger als 8.300 Euro herauskommen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Falls Sie aber mit "geltend machen" etwa auf einen Verlustvortrag abstellen - selbst wenn sich am Ende der oben beschriebenen Rechnung ein Verlust ergibt, dürfen Sie den nicht vortragen. Sie sind ja offenbar in der Erstausbildung und da geht das einfach mal nicht.
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