Moin,
mir wurde kommuniziert, das gewisse Ausgaben im Rahmen eines Auslandspraktikums geltend gemacht werden können.
Ich befinde mich im Bachelorstudium und habe ein 6-monatiges Pflichtpraktikum in China absolviert (Feb-Aug 2015).
Der Arbeitgeber hat mir folgendes bezahlt:
- Gehalt (chinesische Währung auf chinesisches Konto)
- Wohnung
- Visumsverlängerung vor Ort
Folgendes musste ich selbst zahlen:
- Hinflug
- Rückflug
- 1. Arbeitsvisum
- Auslandskrankenversicherung
- sonstige Ausgaben
Wäre super könnte mir jemand weiterhelfen!
Vielen lieben Dank!
Auslandspraktikum
Re: Auslandspraktikum
mir wurde kommuniziert, das gewisse Ausgaben im Rahmen eines Auslandspraktikums geltend gemacht werden können. Wurde Ihnen auch kommuniziert, daß Sie Ihre Einkünfte zu versteuern haben?
Ich befinde mich im Bachelorstudium Ja, da dürfen Sie dann Ihre Ausgaben (die vom Praktikum und sonstige Ausgaben für das Studium) von den Einkünften abziehen und falls dann am Ende weniger als 8.300 Euro herauskommen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Falls Sie aber mit "geltend machen" etwa auf einen Verlustvortrag abstellen - selbst wenn sich am Ende der oben beschriebenen Rechnung ein Verlust ergibt, dürfen Sie den nicht vortragen. Sie sind ja offenbar in der Erstausbildung und da geht das einfach mal nicht.
Ich befinde mich im Bachelorstudium Ja, da dürfen Sie dann Ihre Ausgaben (die vom Praktikum und sonstige Ausgaben für das Studium) von den Einkünften abziehen und falls dann am Ende weniger als 8.300 Euro herauskommen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Falls Sie aber mit "geltend machen" etwa auf einen Verlustvortrag abstellen - selbst wenn sich am Ende der oben beschriebenen Rechnung ein Verlust ergibt, dürfen Sie den nicht vortragen. Sie sind ja offenbar in der Erstausbildung und da geht das einfach mal nicht.