Abziehbare Vorsorgeaufwendungen / 1900 Euro

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Horsti
Beiträge: 2
Registriert: 11. Nov 2015, 18:23

Abziehbare Vorsorgeaufwendungen / 1900 Euro

Beitrag von Horsti »

Hallo liebes Steuerforum,

dies ist mein Erstlingsbeitrag. Ich mache als Angestellter seit 2 Jahren meine Steuererklärung mit WISO und bin nach Eintreffen des Bescheides für 2014 sehr verwirrt, weil die Rückzahlung deutlich kleiner ausfällt als 2013.
Es geht um die abziehbaren Sonderausgaben.
Bisher (Steuerbescheid 2013) wurden mir alle Altersvorsorgeaufwendungen und andere Versicherungen aufaddiert und waren im Gesamten abzugsfähig (z.B. 7400 euro im Jahre 2013).
In meinem aktuellem Steuerbescheid (2014) ist nun eine Grenze von 1900 euro aufgeführt.
Im Internet und hier im Forum konnte ich herausfinden, dass bereits seit 2010 eine Obergrenze von 1900 euro für Alleinstehende festgelegt wurde.

Daher meine Frage, warum wurden darüber hinausgehende Versicherungsbeträge bei mir noch 2013 berücksichtigt und jetzt plötzlich nicht mehr?
DIe Steuerrückzahlung fällt dadurch extrem viel magerer aus, weil das zu versteuernde Einkommen um locker mal 4000 euro steigt! Letztlich eine krasse Steuererhöhung, die Abermilliarden ausmachen dürfte!? :shock:

Zweite Frage: bei der Kirchensteuer hat mir das FA eine Erstattung von 584 euro eingetragen, obwohl im kirchensteuerbescheid 2013 nur 87 euro vermerkt sind. habe allerdings auch im Jahre 2014 eine kirchensteuerrückzahlung für die jahre 2011 und 2012 nach Korrektur erhalten. Darf das FA diese mit dazu rechnen ? leider komme ich selbst damit nicht auf die angeblich erstattete Summe? Zählt nicht einfach der wert des letzten Bescheids?

Hätte die Tabellen für beide Fragestellungen abfotografiert und könnte diese ergänzend noch hochladen.


Danke schon mal für die Hilfe :)

Gruß,
derHorsti
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen / 1900 Euro

Beitrag von StephanM »

Hi,
vermutlich hast du in 2013 angegeben, dass du keine Beiträge von dritte für Krankenversicherung erhalten hast und das wurde so durchgewunken. Das war zu deinem Vorteil in 2013 und ist vom Finanzamt nicht mehr zu ändern. Leider kannst du dich da jetzt nicht drauf berufen, dass das immer so ist, denn nur weil 2013 ein Fehler passiert ist hast du kein Anrecht darauf das das 2014 auch falsch gemacht wird.

Bei der Kirchensteuer geht es nicht um das was im Bescheid steht, sondern was in 2014 an und von dir gezahlt wurde. Wenn die Bescheide 2011 und 2012 auch in 2014 festgesetzt und ausgezahlt wurde, dann ist diese Auszahlung für 2014 zu berücksichtigen. Und zu berücksichtigen ist der Wert, der VOR eventuellen Verrechnungen/Aufrechnungen in den Bescheiden steht. Hast du in einem Bescheid z.B. eine Nachzahlung beim Soli und eine Erstattung bei der Kirchensteuer, so zählt der Wert, der vor der Aufrechnung/Verrechnung bei der Kirchensteuer steht.

MfG
Horsti
Beiträge: 2
Registriert: 11. Nov 2015, 18:23

Re: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen / 1900 Euro

Beitrag von Horsti »

Hallo Danke für die schnelle und fundierte Antwort.

Mir ist noch aufgefallen, dass ich 2013 Mitglied der gesetzlichen KV war - hat das evtl damit zu tun?
im Bescheid von 2014 habe ich nämlich neu als unterpunkt bei "beiträge zur krankenversicherung" stehen
- beiträge KV 3680
- beiträge PV 241
- ab steuerfreie Arbeitgebererstattungen 2369
verbleiben 1374
zzgl übrige Vorsorgeaufwendungen 2618
Summe 3992
abziehbar 1900!

Bei Gesamtsumme der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen komme ich somit auf 4900 euro
im Jahr davor zu GKV zeiten 7459 euro

hab ich also einen steuerlichen nachteil, weil ich in die PKV gewechselt habe? verstehs leider net ganz...


grüße,
horsti
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen / 1900 Euro

Beitrag von StephanM »

Hi,
ausschlaggebend ist eine Angabe in der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwendungen Zeile 11), bei der diese Sonderausgaben Begrenzung verändert wird. Es geht um die Frage, ob ein steuerfreier Zuschuss von dritten zu den Aufwendungen KrankenVers und RentenVers getätigt wurde. Anzugeben ist eine 1=Ja oder 2=Nein.
Ein Arbeitnehmer hat hier eine 1 für Ja einzutragen, da sein Arbeitgeber neben den Lohnabzügen für Kranken- und RentenVers. (AN-Anteil) auch noche einen weiteren Teil zahlen muss (AG-Anteil). Daher bekommt der Arbeitnehmer hier eine geringere Grenze als ein Selbständiger, der seinen gesamten Anteil selber tragen muss.
Hast du nun fälschlicher weise in den letzten Jahren eine 2 eingetragen und zu unrecht einer höhere Grenze gehabt, was dem Finanzamt nicht aufgefallen ist, dann schön für dich, denn es ist seitens des Finanzamt normalerweise nicht mehr änderbar (Ausnahmen gibt es immer).
Es ist unabhängig, in welcher Versicherung GKV oder PKV ich bin, es kommt auf den steuerfreien Zuschuss von dritter Seite an.

MfG
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