Hallo,
im November starte ich eine Weiterbildung. Dazu möchte ich mir ein Notebook anschaffen.
Kann ich dies steuerlich gelten machen?
Wenn ja, als Sonderausgabe oder als Werbungskosten?
Vielen Dank.
Frank
Notebook als Sonderausgabe/Werbungskosten?
Re: Notebook als Sonderausgabe/Werbungskosten?
Ja, du kannst d. Laptop anteilig als Werbungskosten gentend machen.
Gruss
Gruss