Vorläufiger Bescheid 2014 - Keine Verrechnung mit Verlustvor

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MPG
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Registriert: 20. Aug 2015, 11:23

Vorläufiger Bescheid 2014 - Keine Verrechnung mit Verlustvor

Beitrag von MPG »

Hallo liebe Community,

ich habe vor Kurzem meinen Steuerbescheid für 2014 erhalten, allerdings ist dieser nur vorläufig hinsichtlich §165.

Für 2013 wurde ein Verlustvortrag (Ausbildungskosten) festgestellt, welcher aber nicht mit den Einkünften in 2014 verrechnet wurde.

Für 2014 wurde dementsprechend auch kein verbleibender Verlustvortrag festgestellt.

Wird die Verrechnung und die Feststellung des Verlustvortrags später automatisch nachgeholt, sobald das hiermit übergeordnete rechtliche Verfahren abgeschlossen ist oder muss ich selber kurzfristig tätig werden um meinen Verlustvortrag sicher feststellen zu lassen?

Vielen Dank!
MPG
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Vorläufiger Bescheid 2014 - Keine Verrechnung mit Verlus

Beitrag von Petz »

Für 2013 wurde ein Verlustvortrag (Ausbildungskosten) festgestellt, welcher aber nicht mit den Einkünften in 2014 verrechnet wurde.
Dann ist der verloren gegangen, möglicherweise durch Wechsel des Finanzamts.
Wird die Verrechnung und die Feststellung des Verlustvortrags später automatisch nachgeholt,
Nein, der muss zwingend im Folgejahr (2014) erfolgen, wenn möglich.
Nur wenn 2014 keine Einkünfte erzielt wurden, wird der Verlust vorgetragen nach 2015.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
MPG
Beiträge: 2
Registriert: 20. Aug 2015, 11:23

Re: Vorläufiger Bescheid 2014 - Keine Verrechnung mit Verlus

Beitrag von MPG »

Hallo,

danke für die schnelle Rückmeldung. Dann hake ich da mal schnell nach.

VG!
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