Hallo liebe Community,
ich habe vor Kurzem meinen Steuerbescheid für 2014 erhalten, allerdings ist dieser nur vorläufig hinsichtlich §165.
Für 2013 wurde ein Verlustvortrag (Ausbildungskosten) festgestellt, welcher aber nicht mit den Einkünften in 2014 verrechnet wurde.
Für 2014 wurde dementsprechend auch kein verbleibender Verlustvortrag festgestellt.
Wird die Verrechnung und die Feststellung des Verlustvortrags später automatisch nachgeholt, sobald das hiermit übergeordnete rechtliche Verfahren abgeschlossen ist oder muss ich selber kurzfristig tätig werden um meinen Verlustvortrag sicher feststellen zu lassen?
Vielen Dank!
MPG
Vorläufiger Bescheid 2014 - Keine Verrechnung mit Verlustvor
Re: Vorläufiger Bescheid 2014 - Keine Verrechnung mit Verlus
Dann ist der verloren gegangen, möglicherweise durch Wechsel des Finanzamts.Für 2013 wurde ein Verlustvortrag (Ausbildungskosten) festgestellt, welcher aber nicht mit den Einkünften in 2014 verrechnet wurde.
Nein, der muss zwingend im Folgejahr (2014) erfolgen, wenn möglich.Wird die Verrechnung und die Feststellung des Verlustvortrags später automatisch nachgeholt,
Nur wenn 2014 keine Einkünfte erzielt wurden, wird der Verlust vorgetragen nach 2015.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Vorläufiger Bescheid 2014 - Keine Verrechnung mit Verlus
Hallo,
danke für die schnelle Rückmeldung. Dann hake ich da mal schnell nach.
VG!
danke für die schnelle Rückmeldung. Dann hake ich da mal schnell nach.
VG!