Zählt Unterhalt als Einkommen in der Steuererklärung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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filio
Beiträge: 2
Registriert: 18. Aug 2015, 23:36

Zählt Unterhalt als Einkommen in der Steuererklärung?

Beitrag von filio »

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2008 nach dem Abschluss des Abiturs sofort ein Bachelor-Studium begonnen. Darauf habe ich bis Mitte 2015 ein Master-Studium absolviert.

Ich möchte nun bald Steuererklärungen rückwirkend für die 7 Jahre (also ab 2008) abgeben. Es besteht diesbezüglich ja noch die Entscheidung aus, ob das Erststudium ohne voriger Ausbildung auch steuerlich absetzbar ist. Ich möchte es aber definitiv versuchen.

Ich habe nun ein paar kleine Fragen zu den Steuererklärungen bzw. was in Steuererklärungen als zu versteuerndes Einkommen bewertet wird:
Ich habe im Laufe meines Masterstudiums oftmals nebenbei gearbeitet. Ich habe maximal 370€ im Monat durch den Nebenjob verdient. Nun habe ich aber auch noch 390€/Monat Unterhalt von meinem Vater erhalten. Alle paar Monate sind dann auch mal ein paar Geldeingänge von Ebay-Verkäufen (höchstens 100€ monatlich) auf meinem Konto zu sehen.
Meine Frage ist nun, ob Unterhalt und Ebay-Verkäufe ebenfalls zum Grundfreibetrag hinzugezählt werden? Denn in diesem Falle hätte ich diesen ja überschritten (Der Regelsatz für Studenten liegt bei 670€. Den habe ich oft überschritten) Könnte das zu Problemen bzgl. der Steuererklärung führen?

Ich bedanke mich schon im Voraus für jede hilfreiche Antwort!

Grüße, filio
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zählt Unterhalt als Einkommen in der Steuererklärung?

Beitrag von muemmel »

Ich habe im Laufe meines Masterstudiums oftmals nebenbei gearbeitet. Ich habe maximal 370€ im Monat durch den Nebenjob verdient. Nun habe ich aber auch noch 390€/Monat Unterhalt von meinem Vater erhalten. Alle paar Monate sind dann auch mal ein paar Geldeingänge von Ebay-Verkäufen (höchstens 100€ monatlich) auf meinem Konto zu sehen.
Meine Frage ist nun, ob Unterhalt und Ebay-Verkäufe ebenfalls zum Grundfreibetrag hinzugezählt werden? Denn in diesem Falle hätte ich diesen ja überschritten (Der Regelsatz für Studenten liegt bei 670€. Den habe ich oft überschritten) Könnte das zu Problemen bzgl. der Steuererklärung führen?
Unterhalt ist kein Einkommen. Der Nebenjob ist Einkommen, wenn er kein Minijob war. Ebayverkäufe sind steuerpflichtig, wenn sie die die Grenze für private Veräußerungsgeschäfte überschreiten (600 Euro im Jahr). Und einen "Regelsatz für Studenten" gibt es zwar im Unterhalts-, aber nicht im Steuerrecht.
filio
Beiträge: 2
Registriert: 18. Aug 2015, 23:36

Re: Zählt Unterhalt als Einkommen in der Steuererklärung?

Beitrag von filio »

Hallo muemmel,
danke für deine Antwort. Hat mir geholfen!

Jetzt nur noch eine kleine Frage: Gibt es irgendwo noch Formulare zur Steuererklärung 2008, 2009 und 2010? Ich finde nur bis ab 2011.

Vg
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zählt Unterhalt als Einkommen in der Steuererklärung?

Beitrag von muemmel »

Also ich sehe jede Menge entsprechende Links im Web - Ihre Suchmaschine wird doch auch nicht anders funktionieren...
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Zählt Unterhalt als Einkommen in der Steuererklärung?

Beitrag von Sunny »

Hallo filio

Schau doch mal im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter https://www.formulare-bfinv.de/

Da findest Du alles was das Herz des Steuerzahlers höher schlagen läßt :mrgreen:
Der Eintrag stellt keine (steuer)rechtl. Beratung dar, sondern gibt nur die Meinung des Verfassers wieder. Für eine Rechts- oder Steuerberatung wenden Sie sich an den/die SteuerberaterIn Ihres Vertrauens. Für evtl. entstandene Schäden wird nicht gehaftet.
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