Weiterbildungskosten bzgl. berufsbegleitendem Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sebastian.W89
Beiträge: 1
Registriert: 4. Aug 2015, 22:57

Weiterbildungskosten bzgl. berufsbegleitendem Studium

Beitrag von Sebastian.W89 »

Hallo,

nach einiger investierter Zeit mit bestimmten Suchmaschinen habe ich leider immer noch ein Paar fragen zum oben genannten Thema. Erstmal ein paar Infos:

Ich habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Industriekaufmann. Im September beginnt mein berufsbegleitendes Studium im Bereich Wirtschaft und Management / Controlling. Für das Studium muss ich jeden Monat einen Betrag von 255 € tragen.

Zu meinen Fragen:

1. Ich nehme mal an, dass ich diese Kosten als Weiterbildungskosten absetzen kann, korrekt?

2. Wie wird dies genau abgesetzt? Sprich, was heißt das genau? Ich bezweifle das ich den kompletten Betrag wieder erstattet bekomme :roll:

So wie ich es aktuell verstehe würde dann mein Bruttojahreseinkommen um die 3060 € (12x255€) gesenkt und dieser Betrag wird dann versteuert. Da ich logischerweise zuvor schon Steuer gezahlt habe, bekomme ich die Differenz zurück erstattet. Verstehe ich dies so richtig ?

Lieben Gruß und schon mal vielen Dank für die Antworten
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Weiterbildungskosten bzgl. berufsbegleitendem Studium

Beitrag von SteuerHeinz »

Das kommt auf die weiteren persönlichen Verhältnisse an. Da es sich nicht um eine Erstausbildung handelt können Sie die die gezahlten Beträge (3.060EUR) als Werbungskosten geltend machen. Zusätzlich können noch weiter, mit der Fortbildung im Zusammenhang stehende Ausgaben berücksichtigt werden. z.B. eventuelle Fahrtkosten, Literatur, Schreibmaterialien usw. dafür müssten Sie allerdings die Belege aufbewahren.

Die Berechnung unter Nummer zwei ist soweit korrekt. Einnahmen - Werbungskosten = Einkünfte aus nichtselbsständiger Arbeit. Abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung usw = zu versteuerndes Einkommen

Wenn Sie zum Schluss des Jahres auf einen Durchschnittssteuersatz von 25% bekommen, zahlen Sie effektiv also nur 75% der 3.060 EUR, da der Rest über die geringere Steuer gedeckt ist.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Weiterbildungskosten bzgl. berufsbegleitendem Studium

Beitrag von muemmel »

Die Berechnung unter Nummer zwei ist soweit korrekt. Da muß ich jetzt mal Einspruch einlegen. Da beim monatlichen Steuerabzug schon die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro berücksichtigt wird, sind die 3.060 Euro erstmal um die WK-Pauschale zu bereinigen - macht 2.060 Euro. Dazu kommen aber natürlich sonstige WK - vermutlich fahren Sie ja täglich zur Arbeit und können hier also die Entfernungspauschale ansetzen. Und dazu können natürlich weitere WK wie Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge etc. kommen. Das kommt dann alles noch auf die 2.060 Euro rauf.
Zusätzlich können noch weiter, mit der Fortbildung im Zusammenhang stehende Ausgaben berücksichtigt werden. z.B. eventuelle Fahrtkosten, Literatur, Schreibmaterialien usw. dafür müssten Sie allerdings die Belege aufbewahren. Das käme ggf. auch noch dazu.
Die genaue Höhe Ihrer Erstattung kann man natürlich nicht vorhersagen, wenn man Ihr Einkommen nicht kennt. Aber wenn Sie nach der oben beschriebenen Methode auf z. B. 2.500 Euro kommen, wird Ihre Erstattung bei halbwegs durchschnittlichem Einkommen bei 500 bis 750 Euro liegen. Bei Kirchensteuerzahlern käme die erstattete Kirchensteuer dazu (noch mal so 40 bis 60 Euro).
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