Hallo,
ich hatte 2013 einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, den ich gerne von der Steuer absetzen würde. Dass man Kosten für Anwalt, Gutachter oder auch die Selbstbeteiligung absetzen kann, habe ich bereits gelesen.
Was ich nirgends finden konnte, ist die Antwort auf die Frage, ob auch die Mehrkosten durch eine Rückstufung in der Vollkasko absetzbar sind?
Bspl: ich zahle 2012 800 Euro Versicherung. Nach dem Unfall werde ich hochgestuft und zahle 900 Euro. Ist der Differenzbetrag, also 100 Euro absetzbar?
Wenn JA - wo gebe ich ihn an? Gemeinsam mit der Selbstbeteiligung als Werbungskosten?
Besten Dank!
Unfallkosten absetzen - auch die Mehrkosten f Rückstufung?
Re: Unfallkosten absetzen - auch die Mehrkosten f Rückstufun
weiß niemand was?
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- Beiträge: 190
- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: Unfallkosten absetzen - auch die Mehrkosten f Rückstufun
Ich vermute, dass nur die mit dem Unfall im direkten Zusammenhang stehende Kosten als solche berücksichtigt werden können und die von Ihnen beschriebene Kosten stehen in einem indirekten Verhältnis.
Notfalls können Sie beim Steuerberater ihres Vertrauens oder direkt beim Finanzamt nachfragen.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de
Notfalls können Sie beim Steuerberater ihres Vertrauens oder direkt beim Finanzamt nachfragen.
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