Hallo,
Zuerst einmal hoffe ich, dass ich hier im richtigen Subforum bin...
Ich arbete Ehrenamtlich als Blockflötenlehrer in einem gemeinnützigen Verein (Musikverein). Da ich selber dort keine Vergütung erhalte stellt sich mir die Frage, ob ich das steuerlich geltend machen kann. Kann mir jemand sagen ob das geht und wie genau ich das mache?
Der Verein bekommt dort pro Schüler 15 Euro, ich selber bekomme aber keins! Kann ich eine Spendenbescheinigung anfordern?
Ehrenamtliche Tätigkeiten geltend machen?
Re: Ehrenamtliche Tätigkeiten geltend machen?
Hallo,
wenn du keine Vergütung und Fahrtkostenerstattung bekommst, kannst du über d. Aufwandentschädigung eine Spendenbescheinigung anfodern.
gruss
wenn du keine Vergütung und Fahrtkostenerstattung bekommst, kannst du über d. Aufwandentschädigung eine Spendenbescheinigung anfodern.
gruss
Re: Ehrenamtliche Tätigkeiten geltend machen?
Muss ich dann diese Aufwandsentschädigung nicht auch versteuern?
Ich dachte wenn ich es so mache, dass muss ich die Aufwandsentschädigung versteuern und dies wird dann wieder über die Spendenbescheinigung "rückgängig" gemacht; kommt also 0 auf 0 raus...
Ich dachte wenn ich es so mache, dass muss ich die Aufwandsentschädigung versteuern und dies wird dann wieder über die Spendenbescheinigung "rückgängig" gemacht; kommt also 0 auf 0 raus...
Re: Ehrenamtliche Tätigkeiten geltend machen?
Hallo,
durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements wird rückwirkend zum 1.1.2007 ein allgemeiner Freibetrag von 500 EUR pro Jahr für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich eingeführt. Mit diesem Freibetrag sollen Aufwendungen, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen, abgegolten werden, ohne dass ein Einzelnachweis erforderlich wird. Personen, die bereits vom Verein entgeltlich beschäftigt werden, können diesen Freibetrag nicht erhalten.
Gruss
durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements wird rückwirkend zum 1.1.2007 ein allgemeiner Freibetrag von 500 EUR pro Jahr für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich eingeführt. Mit diesem Freibetrag sollen Aufwendungen, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen, abgegolten werden, ohne dass ein Einzelnachweis erforderlich wird. Personen, die bereits vom Verein entgeltlich beschäftigt werden, können diesen Freibetrag nicht erhalten.
Gruss