Ehegattensplitting als Steuerfreibetrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
hansilein
Beiträge: 2
Registriert: 10. Mai 2009, 11:23

Ehegattensplitting als Steuerfreibetrag

Beitrag von hansilein »

Beispiel

Gemeinsame Veranlagung
Ehegatte I Steuerklasse IV Bruttojahreseinkommen ca 40000€
Ehegatte IISteuerklasse IV Bruttojahreseinkommen ca 20000€

Wie berechnet man die Steuer für das Ehegattensplitting.
Ehegatte II möchte als Geringverdiener einen Steuerfreibetrag von 15000€, weil dies ca. der Betrag wäre, der beim Ehegattensplitting nicht besteuert werden würde. Die Frage, ist dies möglich, oder kann eine Lohnsteueremässigung nur für die Werbungskosten bei Finanzamt beantragt werdent?

Wenn man eine Lohnsteuerermässigung für das Ehegattensplitting beantragen kann, würde dies für beide Ehegatten gelten?

Meines Wissens kann doch nur bei Lohnersatzkosten diese Lohnsteuerermässigung angesetzt werden?

Oder entscheidet das Finanzamt die Berechnung des Ehegattensplittings?

Danke
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Ehegattensplitting als Steuerfreibetrag

Beitrag von taxwoman »

Hallo,

eine Lohnsteueremässigung kann nur für die Werbungskosten beantragt werden!

Warum beantragt ihr nicht die Stklassen III und IV?
Rechnet in "online Rechner" nach und guckt was günstiger für euch ist.

gruss
Antworten