Studium: Erstst. ; Amt sagt Zweitstudium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Nick83
Beiträge: 3
Registriert: 4. Jun 2012, 01:11

Studium: Erstst. ; Amt sagt Zweitstudium

Beitrag von Nick83 »

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Berücksichtigung von Kosten für ein Studium:
In einem früheren Steuerbescheid von einer Behörde aus dem Bundesland A wurde festgestellt dass die als Sonderausgaben geltend gemachten Aufwendungen für Berufsausbildung oder Weiterbildung als Fortbildungskosten bzw. Aufwendungen für eine weitere Ausbildung oder ein Zweitstudium anzusehen sind und als Werbungskosten berücksichtigt wurden. -> das ganze ist mir erst jetzt aufgefallen. :)

Wenn jetzt die Behörde aus Bundesland B (aufgrund Umzuges) meine Steuersachen entscheidet lohnt es sich den alten Steuerbescheid beizufügen um die Studiumskosten als Werbungskosten durchzubringen?

Hintergrund: Ich hatte vor meinem Studium ein Praktikum bei meiner Heimatgemeinde , dass für das Studium Voraussetzung war (Praktikumsjahr) bzw. hatte einige Tage eine gültigen Ausbildungsvertrag in einem anderen Beruf, den ich aber mangelnter Zukunftsperspektiven gekündigt habe und stattdessen mein Abitur mit anschließenden Studium gemacht habe.

Dass ganze währe ja super um die 4000 € Grenze zu umgehen. Juhuu!

Viele Grüße und besten Dank für die Antworten :)
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Studium: Erstst. ; Amt sagt Zweitstudium

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo User,

du solltest es zumindest mal mit einem Antrag versuchen.

Antrag auf Änderung für das Jahr ..... (den Paragraphen sucht sich der Finanzbeamte dann selber)

Als Grund würde ich anführen, dass es zwischenzeitig neue Gerichtsentscheidungen hierzu gegeben hat
und dir beim Abgleich mit diesen im aktuellen Jahr aufgefallen ist, dass das vorherige Finanzamt die Kosten
irrtümlich als Sonderausgaben behandelt hat.
Ferner bist du Laie und hättest die Zuordnung der Kosten als Sonderausgaben zunächst nicht als Nachteil erkannt. Erst bei der jetzigen Steuererklärung sei dir aufgefallen, dass die Kosten sich nicht vortragen lassen.

Die Chancen stehen nicht super, aber versuchen würde ich es....vorallem würd ich mal nach den aktuellen Gerichtsurteilen zu Studium googlen und diese mit hinsenden, soweit diese passen.

Gruß

Siegesritter
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